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Berufsunfähigkeit bei Steuerberatern – Versorgungslücke!

 19. Oktober 2021   |    Constantin Behrschmidt

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Versorgungswerk reicht nicht – warum Steuerberater guten BU-Schutz brauchen!

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird allgemein unterschätzt – auch von Steuerberatern. Die Tatsache einer körperlich wenig belastenden und weitgehend gefahrlosen Tätigkeit schützt nicht vor Berufsunfähigkeit. Psychische Erkrankungen sind heute häufigste Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf und auch für Steuerberater relevant. Schwere Erkrankungen wie Krebs, welche die Arbeitsfähigkeit nachhaltig einschränken, können jeden treffen. Deshalb ist ein guter Berufsunfähigkeitsschutz wichtig, um finanziell für den Fall des Falles vorzusorgen.

Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk – nur im Extremfall

Freiberuflich tätige Steuerberater sind Pflichtmitglieder in entsprechenden berufsständischen Versorgungswerken. Neben der Altersversorgung sehen deren Satzungen unter bestimmten Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsrente vor. Wer meint, damit bereits bestens gegen das Berufsunfähigkeitsrisiko abgesichert zu sein, unterliegt allerdings einem grundlegenden Irrtum.

Das Versorgungswerk leistet nur, wenn jedwede steuerberatende Tätigkeit – unabhängig von der aktuell ausgeübten Tätigkeit – unmöglich ist und der Steuerberatungsbetrieb komplett eingestellt wird. Diese Bedingung findet sich – mit kleineren Abweichungen im Detail – in allen Satzungen der Versorgungswerke für Steuerberater und ist durch die einschlägige Rechtsprechung bestätigt.

Faktisch bedeutet es, dass der Schutz der Versorgungswerke nur bei 100prozentiger Berufsunfähigkeit greift. Das ist aber ein Extremfall, der vergleichsweise selten gegeben ist. Selbst bei schweren Erkrankungen ist sehr oft noch eine teilweise Berufsausübung möglich. Mögen dies auch nur 20 Prozent oder 30 Prozent der normalen Tätigkeit sein, das Versorgungswerk zahlt dann keine BU-Rente. Das so noch erzielbare Einkommen dürfte kaum ausreichend sein. Das Beispiel macht die große Versorgungslücke beim BU-Schutz der Versorgungswerke deutlich.

Was müssen angestellte Steuerberater beachten?

Für angestellte Steuerberater gilt im Allgemeinen die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Angestellte Steuerberater in Steuerberatungskanzleien und sogenannte Syndikus-Steuerberater können sich aber von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und sich ebenfalls im Rahmen des jeweiligen Versorgungswerks versichern.

Bezüglich der Berufsunfähigkeitsrente gilt bei Teilhabe am Versorgungswerk das Gleiche wie bei freiberuflich tätigen Steuerberatern. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt den Begriff der Berufsunfähigkeitsrente nicht. Sie zahlt ggf. eine Erwerbsminderungsrente – in Abhängigkeit vom Grad der Erwerbsminderung. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings restriktiv und die Leistung ist so schmal bemessen, dass sie kaum zur Bestreitung des normalen Lebensunterhalts ausreicht.

Fazit! Auch angestellte Steuerberater sind unzureichend gegen das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit geschützt – unabhängig davon, ob sie Mitglied im Versorgungswerk oder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Privater Berufsunfähigkeitsschutz schließt wichtige Versorgungslücke

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit nachhaltig reduzieren. Die privaten Tarife bieten üblicherweise bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit die volle Leistung und beschränken sich nicht auf den Extremfall vollständiger Berufsunfähigkeit. Steuerberater verfügen dabei den Vorteil, dass ihre Tätigkeit als vergleichsweise risikoarm eingestuft wird und daher die Beiträge im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen niedrig ausfallen.

Auch die häufig geäußerte Meinung, im Ernstfall leiste die private BU-Versicherung nicht, ist ein Vorurteil. Statistiken des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft belegen, dass rund 80 Prozent der Anträge auf eine BU-Rente anstandslos bewilligt werden. Ablehnungen erfolgen primär, weil der geforderte Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht ist, Kunden auf Rückfragen nicht reagieren oder die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde. Verweisungen auf andere Tätigkeiten – abstrakt oder konkret – spielen dagegen nur bei 1,2 Prozent der Ablehnungen eine Rolle.

Die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater finden

Der deutsche Markt für private Berufsunfähigkeitsversicherungen ist unübersichtlich. Es gibt mehrere Dutzend Anbieter und einige hundert Tarife oder Tarifkombinationen. Innerhalb eines Tarifs bestehen oft verschiedene Optionen zur konkreten Ausgestaltung.

Da jeder Versicherer etwas anders kalkuliert, findet man erhebliche Preisunterschiede – selbst bei ähnlichen Leistungen. Auch die Leistungsbandbreite ist beträchtlich. Vergleiche erfordern daher gute Marktkenntnis und spezielles Know How. Knackpunkte in Versicherungsverträgen für Freiberufler und Selbständige sind oft die Umorganisationsklausel und Verweisungsregelungen:

  • bei der Umorganisationsklausel wird die BU-Rente daran geknüpft, dass eine zumutbare Umorganisation des Steuerberatungsbetriebs zur – ganz oder teilweisen – Fortsetzung der Tätigkeit nicht möglich ist;
  • bei den Verweisungsregelungen wird inzwischen weitgehend auf die abstrakte Verweisung – die Verweisung auf irgendeine gleichwertige Tätigkeit statt Zahlung einer BU-Rente – verzichtet. Trotzdem sollte man hier genauer hinschauen.

Entscheidend ist natürlich die Vereinbarung einer ausreichenden Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Die Höhe der BU-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab. 70 Prozent bis 80 Prozent der Nettoeinkünfte gelten als Orientierungswert. Es sind aber stets die persönlichen Lebensverhältnisse mit zu berücksichtigen. Ein guter BU-Schutz ist ein wirksamer Beitrag zur finanziellen Existenzsicherung.

Behrschmidt & Kollegen – ganz auf Steuerberater eingestellt

Behrschmidt & Kollegen hat sich als einer der wenigen unabhängigen Versicherungsmakler ganz auf Lösungen für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe spezialisiert. Steuerberater finden in uns daher stets einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner für maßgeschneiderten Versicherungsschutz – selbstverständlich auch beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir suchen für Sie nach leistungsstarken Tarifen am Markt mit attraktiven Konditionen, beraten Sie zum Versicherungsschutz und empfehlen Ihnen die beste Lösung, die genau zu Ihnen passt.

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