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BU-Versicherung und Rechnungszins

 7. Oktober 2021   |    Constantin Behrschmidt

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Zeit jetzt zu handeln: BU-Versicherung & Co. – 2022 wird neu gerechnet!

Bis zum Jahreswechsel sind es noch knapp drei Monate. Wie jedes Jahr werden zum Jahresbeginn 2022 zahlreiche Neuregelungen in Kraft treten. Eine davon betrifft den sogenannten Höchstrechnungszins – eine Größe, die in vielen Versicherungen für private Vorsorge eine wichtige Rolle spielt. Der Höchstrechnungszins sinkt von bisher 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent – ein drastischer Cut.

Viele Tarife müssen aus diesem Grund neu kalkuliert werden. Dabei wird nicht nur die Absenkung des Höchstrechnungszinses berücksichtigt. Viele Versicherer werden ihre Kalkulation auch sonst neu justieren. Die Folgen sind schon jetzt absehbar. Zahlreiche Produkte werden teurer werden. Besonders betroffen sind Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber auch „klassische“ Lebens- und Rentenversicherungen. Hier sinkt die Garantieverzinsung. Bei der BU-Versicherung wird eine durchschnittliche Preissteigerung von 10 Prozent erwartet.

Folge der Zinsentwicklung und EZB-Politik

Die Neukalkulation betrifft in erster Linie Neuverträge. Wer jetzt noch eine Vorsorge-Versicherung vor dem Jahreswechsel abschließt, kann dies noch zu den alten Bedingungen tun. Wenn ohnehin die Absicht für Berufsunfähigkeitsschutz oder eine andere Form der Vorsorge besteht, sollte man handeln. Da es erfahrungsgemäß vom ersten Vergleich von Angeboten über Konditionenanfrage, Antragstellung und Nachweiserbringung bis zum tatsächlichen Vertragsabschluss einige Zeit dauern kann, ist es dafür keineswegs zu früh. Mehr Informationen zu einer BU-Risikovoranfrage finden Sie hier.

Die Absenkung des Höchstrechnungszinses hängt mit der allgemeinen Zinsentwicklung zusammen. Bekanntlich befinden sich die Zinsen seit Jahren auf Talfahrt. Verantwortlich dafür ist die ultralockere Geldpolitik der EZB, die in der Corona-Pandemie nochmals zusätzlich ausgeweitet wurde. Entsprechend wurde der Höchstrechnungszins im Zeitablauf immer weiter abgesenkt, er vollzog mit Zeitverzögerung und in Schritten die allgemeine Zinsentwicklung nach. Die Absenkung ist vom zuständigen Bundesfinanzminister bereits Ende März auf den Weg gebracht worden. Wirksam wird sie ab 1. Januar 2022.

Wie sich ein niedrigerer Höchstrechnungszins auswirkt

Um den Effekt der Absenkung zu verstehen, ist ein näherer Blick auf die Kalkulation der Versicherer erforderlich – zum Beispiel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherer müssen für voraussichtlich zu leistende BU-Renten in der Zukunft Rückstellungen bilden – im Versicherungs-Deutsch heißen diese Deckungsrückstellungen. Bei Rückstellungsbildung wird mit einem Zinssatz kalkuliert, der sich an den voraussichtlichen Anlageerträgen der über Rückstellungen angesammelten Mittel orientiert. Der Höchstrechnungszins ist der „amtlich“ festgelegte Zins, der höchstens bei der Rückstellungs-Kalkulation angesetzt werden darf. Absenkungen des Höchstrechnungszinses bewirken einen höheren Bedarf an Rückstellungsbildung. Der Grund: um das gleiche Ergebnis zu erzielen, müssen mehr Rückstellungen gebildet werden, weil mit geringeren Erträgen gerechnet wird. Höhere Beiträge sind unter sonst gleichen Bedingungen die logische Konsequenz.

Bei vergangenen Absenkungen des Höchstrechnungszinses konnte dieser Beitragseffekt aufgrund anderer Faktoren und des intensiven Wettbewerbs unter den Versicherern weitgehend aufgefangen werden. Das lag auch daran, dass die Absenkung überwiegend in kleineren Schritten erfolgte. Die jetzige Absenkung um 0,65 Prozentpunkte ist ein Rekord und kann nicht ohne Auswirkungen bleiben. In einer im Mai durchgeführten Anbieter-Umfrage des Online-Branchenmagazins VersicherungsJournal.de gingen 80 Prozent der Antwortenden von steigenden BU-Beiträgen im kommenden Jahr aus. Bei der Umfrage zeigte sich auch, dass in der Branche bisher noch durchweg mit 0,9 Prozent kalkuliert wird. Es bedarf daher keiner hellseherischen Fähigkeiten, um einen Verteuerung in 2022 zu prognostizieren.

Nichts überstürzen, aber überlegt handeln

Sicher ist die anstehende Veränderung kein Grund für überstürztes Handeln. Sie kann aber ein willkommener Anlass sein, das Thema Vorsorge grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Sind alle meine existenziellen Risiken wirklich gut abgedeckt? Passt meine Altersvorsorge noch zu meiner Lebensplanung und meinem Bedarf? Gibt es Optimierungspotentiale, die bisher nicht ausgeschöpft worden sind? Für diese und andere Fragen stehen Ihnen die Vorsorge-Experten von Behrschmidt & Kollegen gerne Rede und Antwort. Und dank umfassendem Know How, ausgezeichneten Marktkenntnissen und langjähriger Erfahrung als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir auch in der Lage, für Sie beste Vorsorge-Lösungen am Markt zu finden.



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