Wir beraten unabhängig und spezialisiert zur Berufshaftpflichtversicherung.
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Die Neuregelungen zur BRAO-Reform treten am 01.08.2022 in Kraft – im Fokus stehen die Berufsausübungsgesellschaften – nicht die einzelnen Berufsträger. Ein wichtiger Punkt bei der Neuregelung der Berufshaftpflicht-Vorgaben ist: künftig sind alle Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten (§ 59n Abs. 1 BRAO-E). Die Versicherung ist rechtsformunabhängig zwingend, um als Berufsausübungsgesellschaft tätig werden zu können. Bisher galt das nur für Rechtsformen mit beschränkter (Berufs-)Haftung, wie die PartG mbB oder die GmbH. Im Rahmen der BRAO-Reform sollten Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kanzlei auf den Prüfstand stellen.
Neue Anforderungen an Ihre Berufshaftpflichtversicherung.
Berufsausübungsgesellschaft | Pflichtversicherungssumme BRAO (pro Fall) | Bedingung | MindestVS für Haftungsbeschränkung § 52 BRAO (pro Fall) | Wissentliche Pflichtverletzung |
---|---|---|---|---|
Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung (GbR, PartG, oder OHG) | 500.000 EUR | unabhängig von der Zahl der Berufsangehörigen | 2.000.000 EUR | Der Versicherer kann die wissentliche Pflichtverletzung vom Versicherungsschutz ausschließen. |
„kleine“ Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (PartG mbB, GmbH, UG, AG oder KG) | 1.000.000 EUR | ≤ 10 Berufsangehörige | 4.000.000 EUR | Der Versicherer muss die wissentliche Pflichtverletzung mitversichern. |
Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (PartG mbB, GmbH, UG, AG oder KG) | 2.500.000 EUR | > 10 Berufsangehörige | 10.000.000 EUR | Der Versicherer muss die wissentliche Pflichtverletzung mitversichern. |
MindestVS=Mindestversicherungssumme |
Lassen Sie uns über Ihre Berufshaftpflichtversicherung reden.
So können Sie mit uns zusammenarbeiten.
Schritt 1: Erstgespräch
Unser unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch dient zum ersten Kennenlernen sowie zur Analyse des Anpassungs- und Gestaltungsbedarfs auf der Basis Ihrer aktuellen Vertragsunterlagen. Im Anschluss erhalten Sie unsere Handlungsempfehlung.
Schritt 2: Versicherungskonzept
Im Ergebnis unserer Handlungsempfehlung erkennen Sie, wo Anpassungsbedarf im Versicherungsschutz Ihrer Kanzlei besteht und in welcher Hinsicht Verbesserungen und Anpassungen möglich bzw. notwendig sind. Wir erstellen ein individuelles auf Ihre Kanzlei zugeschnittenes Versicherungskonzept oder optimieren Ihre bestehende Berufshaftpflicht.
Schritt 3: Betreuung
Auch nach der Neuordnung oder Optimierung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sind wir weiterhin für Sie da. Mit unserem „Qualitätsmanagement“ gewährleisten wir, dass der Versicherungsschutz Ihrer Kanzlei stets den Erfordernissen entspricht und mit einem festen Ansprechpartner optimiert und nachhaltig betreut bleibt.
Breiteste Marktabdeckung – im Interesse unserer Mandanten.











