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BRAO-Reform 2022. Beratung zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

  • Neue Pflichtversicherung im Rahmen der BRAO-Reform
  • Kein Neuabschluss Ihrer Berufshaftpflicht notwendig!
  • Fachberatung zur rechtskonformen Vertragsanpassung bereits bestehender Gesellschaften mit oder ohne Versichererwechsel
  • Unterstützung bei Vertragsumstellung Ihrer aktuellen Berufshaftpflicht
Jetzt unabhängig beraten lassen

 

Wir beraten unabhängig und spezialisiert zur Berufshaftpflichtversicherung.

Ihr Fachversicherungsmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe.

Die Neuregelungen zur BRAO-Reform treten am 01.08.2022 in Kraft – im Fokus stehen die Berufsausübungsgesellschaften – nicht die einzelnen Berufsträger. Ein wichtiger Punkt bei der Neuregelung der Berufshaftpflicht-Vorgaben ist: künftig sind alle Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten (§ 59n Abs. 1 BRAO-E).

Die Versicherung ist rechtsformunabhängig zwingend, um als Berufsausübungsgesellschaft tätig werden zu können. Bisher galt das nur für Rechtsformen mit beschränkter (Berufs-)Haftung, wie die PartG mbB oder die GmbH. Im Rahmen der BRAO-Reform sollten Sie den Versicherungsschutz Ihrer Kanzlei auf den Prüfstand stellen.

Die wesentlichen Änderungen der BRAO-Reform im Überblick.

BerufsausübungsgesellschaftPflichtversicherungssumme BRAO (pro Fall)Bedingung MindestVS für Haftungsbeschränkung § 52 BRAO (pro Fall)Wissentliche Pflichtverletzung
Berufsausübungsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung (GbR, PartG, oder OHG)500.000 EURunabhängig von der Zahl der Berufsangehörigen 2.000.000 EURDer Versicherer kann die wissentliche Pflichtverletzung vom Versicherungsschutz ausschließen.
„kleine“ Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (PartG mbB, GmbH, UG, AG oder KG)1.000.000 EUR≤ 10 Berufsangehörige4.000.000 EURDer Versicherer muss die wissentliche Pflichtverletzung mitversichern.
Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung (PartG mbB, GmbH, UG, AG oder KG)2.500.000 EUR> 10 Berufsangehörige10.000.000 EURDer Versicherer muss die wissentliche Pflichtverletzung mitversichern.
MindestVS=Mindestversicherungssumme

BRAO-Reform 2022 | Behrschmidt & Kollegen AKTUELL | Ausgabe 3/21

In der neuen Ausgabe 3/21 von Behrschmidt & Kollegen AKTUELL lesen Sie alle wichtigen Informationen zur großen BRAO-Reform sowie zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Wir sind für Sie da.

Häufig gestellte Fragen zur BRAO-Reform. Jetzt Handlungsbedarf klären!

Zum 01.08.2022 tritt die BRAO-Reform in Kraft. Im Mittelpunkt der großen BRAO-Reform stehen die Berufsausübungsgesellschaften (BAG), jedoch nicht die einzelnen Berufsträger.

Die große BRAO-Reform betrifft nicht nur die Bundesrechtsanwaltsordnung sondern auch das Steuerberatungsgesetz sowie die Patentanwaltsordnung. Mit der BRAO-Reform wird ein zusammenhängendes Gesellschaftsrecht für anwaltliche und steuerberatende Berufe etabliert. Somit sind neben Rechtsanwälten auch die Berufsgruppe der Steuerberater von der BRAO-Reform betroffen.

Die Berufsausübungsgesellschaft (BAG) dient der gemeinschaftlichen Berufsausübung, hingegen in einer Bürogemeinschaft lediglich die Betriebsmittel von den Gesellschaftern gemeinschaftlich genutzt werden. ACHTUNG: Für eine reine Bürogemeinschaft besteht im Rahmen der BRAO-Reform keine zusätzliche Versicherungspflicht!

Mit der BRAO-Reform kommt es zur Einführung der Versicherungspflicht für eine Berufsausübungsgesellschaft. Jede Berufsausübungsgesellschaft (BAG) benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung/Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Nein, Sie müssen im Rahmen der BRAO-Reform Ihren Versicherer nicht wechseln oder kündigen. Eine rechtskonforme Vertragsanpassung bei Ihrem aktuellen Berufshaftpflichtversicherer ist oftmals völlig ausreichend.

Die BRAO-Reform bringt zum 01.08.2022 viele Änderungen für Ihre Berufshaftpflichtversicherung mit sich. Wir beraten Sie spezialisiert und unabhängig zum Versicherungsschutz Ihrer Berufsausübungsgesellschaft im Rahmen der notwendigen Anpassungen einer BRAO-konformen Berufshaftpflichtversicherung.

Lassen Sie uns über Ihre Berufshaftpflichtversicherung reden.

In drei Schritten zur BRAO-konformen Berufshaftpflichtversicherung.

1. Erstgespräch

Unser unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch dient zum ersten Kennenlernen sowie zur Analyse des Anpassungs- und Gestaltungsbedarfs auf der Basis Ihrer aktuellen Vertragsunterlagen. Im Anschluss erhalten Sie unsere Handlungsempfehlung.

2. Versicherungskonzept

Im Ergebnis unserer Handlungsempfehlung erkennen Sie, wo Anpassungsbedarf im Versicherungsschutz Ihrer Kanzlei besteht und in welcher Hinsicht Verbesserungen und Anpassungen möglich bzw. notwendig sind. Wir erstellen ein individuelles auf Ihre Kanzlei zugeschnittenes Versicherungskonzept oder optimieren Ihre bestehende Berufshaftpflicht.

3. Betreuung

Auch nach der Neuordnung oder Optimierung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sind wir weiterhin für Sie da. Mit unserem „Qualitätsmanagement“ gewährleisten wir, dass der Versicherungsschutz Ihrer Kanzlei stets den Erfordernissen entspricht und mit einem festen Ansprechpartner optimiert und nachhaltig betreut bleibt.

Breiteste Marktabdeckung – im Interesse unserer Mandanten.

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Was unsere Mandanten sagen – über 200 Bewertungen.



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