Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Warum betriebliche Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente wird in Zukunft immer weniger in der Lage sein, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Der demografische Wandel und die steigende Lebenserwartung sind dafür verantwortlich. Von daher ist Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Systems unverzichtbar. Dabei bildet die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV – neben der privaten Vorsorge eine weitere Säule der Alterssicherung.
Angesichts der schwindenden Leistungskraft der gesetzlichen Rentenversicherung wird betriebliche Altersversorgung immer wichtiger.
Angebot jetzt anfordernEin möglicher Weg – die Direktversicherung
Die betriebliche Altersvorsorge ist umfassend gesetzlich reglementiert. Bislang gab es in der bAV fünf Durchführungswege. Im Jahr 2017 ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit der Zielrente als Sozialpartnermodell eine weitere Zusageform eingeführt worden. Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, ob und in welcher Form er seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Bei dieser „Freiwilligkeit“ gibt es allerdings Einschränkungen. Arbeitnehmer können verlangen, dass ein Teil ihres Gehalts für betriebliche Altersvorsorge verwandt wird (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber hat hier nur die Wahl bezüglich des Durchführungswegs und der Anlageform.
Der bei Entgeltumwandlung am häufigsten genutzte Durchführungsweg ist die Direktversicherung. Er wird wegen seiner „Einfachheit“ vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen präferiert.
So funktioniert die Direktversicherung
Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine (Kapital-)Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers vereinbart. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer bzw. – im Fall seines Ablebens – hinterbliebene Angehörige. Der Versicherungsvertrag wird im Rahmen der Entgeltumwandlung durch einen Teil des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers dotiert. Zuschüsse oder sogar eine Hundert Prozent-Finanzierung durch den Arbeitgeber sind ebenso möglich. Mit dem Eintritt in den Ruhestand erfolgt dann die Auszahlung des angesparten Kapitals als Einmalbetrag oder als monatliche Rente.
Angebot jetzt anfordernDiese Produktlösungen sind möglich
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Direktversicherung umzusetzen, als
- Kapitallebensversicherung: ist der „Klassiker“ der Altersvorsorge. Hier wird mit regelmäßigen Beiträgen, Erträgen und Überschüssen Kapital gebildet, das beim Eintritt in den Ruhestand zur Auszahlung kommt. Eine Verrentung ist möglich. Stirbt der Arbeitnehmer vorzeitig, erhalten begünstigte Hinterbliebene die vereinbarte Summe.
- Rentenversicherung: funktioniert im Prinzip ähnlich wie die Kapitallebensversicherung. Das angesparte Kapital wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
- fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung: ist eine weitere Form der Lebens- bzw. Rentenversicherung – mit dem Unterschied, dass die Kapitalbildung nicht über verzinslichen Anlagen, sondern über (Aktien-)Fonds erfolgt. Das bedeutet mehr Renditechancen, aber auch mehr Risiko.
- BU-Versicherung oder Unfallversicherung: über die Integration in einen Lebensversicherung lässt sich auch eine BU-Absicherung oder Unfallschutz in die Direktversicherung integrieren.
Welche Produkte welches Anbieters genutzt werden, liegt in der Entscheidungskompetenz des Arbeitgebers. Oft werden den Arbeitnehmern mehrere Optionen geboten.
Die steuerliche Behandlung
- Beim Arbeitnehmer: die Beiträge zur Direktversicherung bei Entgeltumwandlung sind im Rahmen der zuvor dargestellten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings gilt das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Wenn es später zur Rentenzahlung kommt, unterliegt die Rente der „normalen“ Besteuerung. Bei Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse fallen auf die Renten auch Krankenversicherungsbeiträge an. Da das Einkommen im Alter in der Regel niedriger ist als während des Erwerbslebens, bedeutet dies unter dem Strich trotzdem eine Ersparnis. Besondere Regelungen gelten wiederum für Alt-Verträge vor dem 1.1.2005.
- Beim Arbeitgeber: bei Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Direktversicherung stellen Betriebsausgaben dar – unabhängig davon, ob sie aus Entgeltumwandlung oder durch Zuschüsse erfolgen – und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Die Direktversicherung selbst ist „bilanzneutral“.
Was gilt beim Stellenwechsel?
Bei Stellenwechseln gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
- Der neue Arbeitgeber schließt eine neue Direktversicherung ab. Das Kapital aus dem ersten Vertrag wird übertragen.
- Der Arbeitnehmer finanziert den alten Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter.
- Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt und läuft bis zur Rente (mit dann reduziertem Anspruch) weiter.
Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Direktversicherung bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile. Sie reichen über den reinen „Spareffekt“ bei Steuern und Sozialabgaben hinaus. Hier ein Überblick:
Direktversicherung – Die Vorteile für Arbeitgeber
- Motivation und Bindung von Mitarbeitern
- Imageverbesserung als attraktiver Arbeitgeber
- Weniger Sozialversicherungsbeiträge
- Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben abzugsfähig
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Breites Produktangebot
- Einfaches „Handling“ bei Ausscheiden des Mitarbeiters
Direktversicherung – Die Vorteile für Arbeitnehmer
- Sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen u. privaten Alterssicherung
- Beiträge bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommensteuerfrei
- Unter dem Strich Vorteile durch nachgelagerte Besteuerung
- Auch für kleine Beiträge gut geeignet
- Bei Stellenwechsel flexible Vertragsweiterführung oder Neuabschluss möglich
- Hohe Sicherheit dank Insolvenzschutz. Direktversicherung nicht Teil der Insolvenzmasse.
Die Direktversicherung optimal gestalten
Die Direktversicherung kann eine Win-Win-Situation für beide Seiten – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer – schaffen, wenn man sie „richtig macht“.
Das Problem ist: die Lösung ist nicht „selbsterklärend“. Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Reglementierung gibt es hier einiges zu beachten. Nicht jede Lebens- oder Rentenversicherung eignet sich für die Direktversicherung. Hier sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben bestimmte Produktgestaltungen zwingend. Auch in diesem engeren Rahmen als sonst besteht bei den Angeboten eine erhebliche Bandbreite. Ein Vergleich ist daher immer zu empfehlen. Welche Produkte gewählt werden sollten, wie die Dotierung einer Direktversicherung aussehen sollte und wie sie in eine Altersvorsorge „einzubauen“ ist, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab.
Eine individuelle Beratung durch einen kompetenten und unabhängigen bAV-Experten macht daher auf jeden Fall Sinn. Mit Experten-Rat lässt sich die Direktversicherung optimal gestalten.
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