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Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Mitarbeiter binden und Gesundheitsvorsorge fördern

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist jedem ein Begriff, die betriebliche Krankenversicherung (bKV) kennen dagegen nur wenige. Aber es werden mehr! Nach Angaben des PKV-Verbands hat sich die Zahl der Betriebe, die von diesem Instrument Gebrauch machen, seit 2015 mehr als vervierfacht.

Die bKV ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, um Mitarbeitern betriebliche Sozialleistungen im Bereich der finanziellen Gesundheitsvorsorge zu bieten und so an sich zu binden. In Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels stellt die bKV ein besonders interessantes Instrument dar.

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Die bKV wird als Gruppenversicherung vereinbart. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit einem Versicherer, dessen Begünstigte die Arbeitnehmer – ggf. auch deren Partner und Kinder – sind. Die Versicherung erstattet die Kosten für die im Vertrag abgedeckten Behandlungen und Krankheiten. Es handelt sich um einen privaten Krankenzusatzschutz, der in erster Linie gesetzlich versicherten Arbeitnehmern zugutekommt. Aber auch privat versicherte Beschäftigte können profitieren.

Die bKV kann alle Arbeitnehmer eines Betriebs umfassen oder nur bestimmte Arbeitnehmer-Gruppen. Es ist auch denkbar, dass mehrere bKV-Verträge parallel für unterschiedliche Arbeitnehmer-Gruppen mit unterschiedlichen Leistungen bestehen. Die bkV lässt sich sehr flexibel gestalten – je nach betrieblichen Gegebenheiten.

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Welche (Zusatz-)Versicherungen sind möglich?

Die bKV bietet als betriebliche Sozialleistung insbesondere dann einen Mehrwert für Arbeitnehmer, wenn sie Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt. Grundsätzlich lassen sich verschiedene private Krankenzusatzversicherungen in die bKV einbeziehen, insbesondere:

  • Zahnzusatzschutz;
  • Auslands- und Reisekrankenschutz;
  • stationärer Zusatzschutz (Wahlleistungen im Krankenhaus);
  • ambulanter Zusatzschutz (zum Beispiel für Heilpraktikerleistungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel).

Es ist ebenfalls möglich, das gesetzliche Krankengeld über einen zusätzlichen Krankentagegeldschutz aufzustocken. Diese Leistung ist auch für privat krankenversicherte Arbeitnehmer interessant, denn sie haben generell keinen Krankengeldanspruch.

Viele Versicherer bieten standardisierte bKV-Tarife mit festgelegten und/oder optionalen Bausteinen an. Es gibt unterschiedliche Konzepte und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Aufgabe besteht darin, die beste Lösung für den Betrieb und seine Arbeitnehmer zu finden.

Interessant – mit der bKV Pflegelücken schließen

Die bKV muss sich nicht nur auf Krankenzusatzversicherungen beziehen. Pflegezusatzschutz ist ebenfalls möglich. Von Leistungen profitieren gesetzlich und privat versicherte Arbeitnehmern gleichermaßen. Die Pflegepflichtversicherung deckt oft nur einen Teil der Pflegekosten ab – insbesondere bei stationärer Pflege. Wenn die bKV hier eine weitergehende Absicherung bietet, ist das ein zusätzlicher Schutz mit starkem Vorsorgecharakter. Einige Versicherer bieten bKV-Tarife mit Pflegekomponente an.

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Vorteile der bKV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Überblick

bKV – Die Vorteile für Arbeitgeber

  • Positive Imagewirkung im Sinn des „Employer Branding“.
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber, bessere Position bei Recruiting und Mitarbeiterbindung.
  • Arbeitgeber-Beiträge zur bKV sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Wesentlich einfacher umzusetzen und kostengünstiger als die bAV.
  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten je nach betrieblichen Gegebenheiten.
  • Auch bei kleinen und mittleren Unternehmen als betriebliche Sozialleistung möglich.

bKV – Die Vorteile für Arbeitnehmer

  • Sinnvolle Ergänzung der eigenen Krankenversicherung.
  • Lücken im Krankenversicherungsschutz können einfach geschlossen werden, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
  • Kostenloser (Zusatz-)Versicherungsschutz, wenn vom Arbeitgeber finanziert und Grenzen für Steuer- und Abgabenfreiheit beachtet werden.
  • Auch bei Eigenbeiträgen ist der Versicherungsschutz meist günstiger, da bei Gruppentarifen Sonderkonditionen gelten.
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Gruppenversicherung: besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Vorbelastungen.
  • Partner und Kinder sind ggf. mitversichert, ein eigener Versicherungsschutz erübrigt sich.

Steuerliche Behandlung – Ende langer Unklarheit

Seit 2020 ist klar, dass Arbeitgeber-Zuwendungen für die bKV steuer- und sozialabgabenfrei sind, sofern die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge eingehalten wird. Vorher wurden die Zuwendungen als Barlohn eingestuft und waren entsprechend mit Steuern und Abgaben belastet. Die Attraktivität der bKV hat darunter nachhaltig gelitten. Das Hindernis wurde durch das Jahressteuergesetz 2019 endgültig beseitigt. Allerdings muss der Sachbezugs-Charakter eindeutig feststehen. Eine Zuwendung an den Arbeitnehmer mit der Auflage, eine Versicherung abzuschließen, stellt weiterhin Barlohn dar, der entsprechend steuer- und abgabenpflichtig ist.

Die beste Lösung für Ihren Betrieb

Die bKV lässt sich gut mit anderen betrieblichen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge – Betriebssportangebote, Gutscheine fürs Fitnessstudio, Gesundheits- und Ernährungsberatung usw. – kombinieren. Behrschmidt & Kollegen steht Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler gerne beratend zur Seite. Wir suchen für Sie nach leistungsstarken Anbietern und Tarifen am Markt, die Ihre betrieblichen Anforderungen erfüllen. Nutzen Sie unsere Expertise bei der Schnürung eines betrieblichen Gesundheitspakets, mit dem Sie bei Ihren Mitarbeitern punkten können.

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Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.


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