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Achtung Inflation! Beitrags- und Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung

 8. November 2022   |    Constantin Behrschmidt

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Ist die Beitrags- und Leistungsdynamik ein wichtiger Punkt bei meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen guten finanziellen Schutz gegen drohende Einkommenseinbußen bei Berufsunfähigkeit. Tritt der Versicherungsfall ein, wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt – idealerweise bis zum Beginn der Altersrente. Die Rentenhöhe wird bereits bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung festgelegt. Bis zum Eintritt des Leistungsfalls vergehen dagegen oft Jahrzehnte. In diesem Zeitraum zehrt die Inflation am realen Geldwert der BU-Rente. Mit „dynamischen“ Vereinbarungen lässt sich verhindern, dass es zu solchen Inflationsverlusten kommt.

Über viele Jahre schien das Thema „Inflation“ bei uns in den Hintergrund gerückt. Die jährlichen Inflationsraten pendelten um die zwei Prozent. Das hat sich inzwischen gründlich geändert. Die Inflation ist mit Macht zurückgekehrt – die Gründe sind bekannt. Aktuell bewegt sich die Teuerung in einer Größenordnung von historisch bemerkenswerten 10 Prozent. Wenn das auch kein Dauerzustand sein mag, wir werden wohl länger mit spürbaren Steigerungen des allgemeinen Preisniveaus zu rechnen haben.

Wie die Inflation die Berufsunfähigkeitsrente auffrisst

Was Inflation für eine BU-Rente bedeutet, verdeutlicht folgende Tabelle. Sie stellt den heutigen Wert einer (erstmaligen) Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro in Abhängigkeit von verschiedenen Inflationsraten und Renten-Startzeitpunkten dar.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 Euro in x Jahren heute wert?

Rentenbeginn in5 Jahren10 Jahren25 Jahren
bei 2 % Inflation1.811.46 €1.640,69 €1.219,06 €
bei 4 % Inflation1.643,85 €1.351,13 €750,23 €
bei 6 % Inflation1.494,51 €1.116,79 €465,99 €

Die Tabelle zeigt sehr deutlich, dass gerade bei höherer Inflation und längeren Zeiträumen bis zur erstmaligen Rentenzahlung real nur noch wenig von der BU-Rente übrig bleiben kann. Fazit: was heute auskömmlich sein mag, reicht in Zukunft zur finanziellen Absicherung nicht mehr aus. Es ist daher wichtig, den Versicherungsschutz so zu gestalten, dass er „mit der Inflation mitwächst“. Möglich ist das durch die Vereinbarung einer Beitragsdynamik und oder einer Leistungsdynamik.

Was bedeutet Beitragsdynamik?

Bei der Beitragsdynamik steigt der Betrag der ursprünglich vereinbarten BU-Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz an – zum Beispiel um drei Prozent. Entsprechend erhöhen sich auch die Beiträge jährlich automatisch. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird dann die Rente gezahlt, die sich durch die Dynamik ergibt.

Beispiel: es werde eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro mit 3 Prozent Beitragsdynamik vereinbart. In 10 Jahren tritt der Leistungsfall ein. Die Rente beträgt dann 2.687,83 Euro, ohne Beitragsdynamik wären es unverändert 2.000 Euro.

Der Vorteil der Vereinbarung einer Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist: anders als bei sonstigen nachträglichen Aufstockungen des Versicherungsschutzes (mit Ausnahme der Nachversicherungsgarantie) entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Dementsprechend kann die Aufstockung auch nicht abgelehnt werden und es gibt keine Risikozuschläge. Außerdem trägt die Beitragsdynamik der Tatsache Rechnung, dass Einkommen im Allgemeinen im Zeitablauf steigen. Der Versicherungsschutz wird dann sozusagen automatisch der zu erwartenden Einkommensentwicklung angepasst.

Was bedeutet Leistungsdynamik in einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Leistungsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird vereinbart, dass sich im Leistungsfall die BU-Rente jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz – zum Beispiel um drei Prozent – erhöht. Eine solche Vereinbarung erfolgt ebenfalls vor dem Hintergrund zu erwartender steigender Lebenshaltungskosten. Während sich die Beitragsdynamik auf die Rentenhöhe bis zum Eintreten des Versicherungsfalls auswirkt, verändert die Leistungsdynamik die Rentenhöhe nach Eintreten des Versicherungsfalls. Dieser Unterschied ist wichtig!

Beispiel: es werde eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro mit 3 Prozent Leistungsdynamik vereinbart. Bei Eintritt des Leistungsfalls wird dann im ersten Jahr eine monatliche Rente von 2.000 Euro gezahlt, im zweiten Jahr 2.060,- Euro, im dritten Jahr 2.121,80 Euro usw.

Es versteht sich von selbst, dass eine Police mit Leistungsdynamik höhere Beiträge erfordert als ein Vertrag ohne, denn bei gleicher Startrente ist die vereinbarte Rentenleistung wegen der dynamischen Anpassung höher. Der Vollständigkeit ist zudem zu erwähnen, dass die BU-Rente auch ohne Leistungsdynamik steigen kann – durch Überschussbeteiligungen. Die Überschussbeteiligung kommt dann ggf. zur dynamischen Rente noch on top. Im Unterschied zur Leistungsdynamik ist die Höhe der Überschussbeteiligung aber nicht garantiert.

Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen – es kommt aufs Detail an

In diesem Beitrag können wir nur das Grundprinzip von Beitragsdynamik und Leistungsdynamik darstellen. Wie so oft, kommt es bei Versicherungsangeboten aufs Detail an. Denn die jeweilige „Dynamik“ ist in den Versicherungsbedingungen durchaus unterschiedlich geregelt. Bei der Beitragsdynamik gibt es zum Beispiel Unterschiede bezüglich der wählbaren Prozentsätze, Beitragsdynamik-Obergrenzen, des Prüfkriteriums „wirtschaftliche Angemessenheit“, der Geltung der Dynamik auch für Nachversicherung usw. – solche Unterschiede bzw. Regelungen sind bei Vergleichen stets mitzuberücksichtigen.

Mit Behrschmidt & Kollegen an der Seite sind Sie diesbezüglich bestens aufgestellt. Wir beraten Sie ausführlich zur optimalen Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit und suchen für Sie als unabhängiger Versicherungsmakler nach den besten Lösungen am Markt – auch in puncto Beitragsdynamik oder Leistungsdynamik.



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