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Vertrauensschadenversicherung (VSV)

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Vertrauensschadenversicherung (VSV)

Vertrauen ist gut – Versicherung in vielen Fällen besser!

Zusammenarbeit in Unternehmen, Büros oder Kanzleien beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Ohne ein gewisses Grundvertrauen könnten wir nicht erfolgreich kooperieren und „Hand in Hand“ arbeiten. Misstrauen ist für eine gute Zusammenarbeit eher hinderlich.

Leider wird Vertrauen aber auch enttäuscht – nicht nur, weil „Personen unseres Vertrauens“ Erwartungen nicht erfüllen, sondern auch dadurch, dass vorsätzlich unerlaubte Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers begangen werden. Die dadurch bewirkten finanziellen Schäden – sogenannte Vertrauensschäden – können erheblich, im Extremfall sogar existenzgefährdend sein. Hiergegen schützt eine Vertrauensschadenversicherung!

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In welchen Fällen leistet die Vertrauensschadenversicherung

Eine Vertrauensschadenversicherung bietet Versicherungsschutz gegen finanzielle Schäden durch Vertrauenspersonen im eigenen Betrieb (ggf. auch in Ausübung ihrer Funktion außerhalb des Betriebs). Im Versicherungsfall leistet die Versicherung Schadensersatz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zu den häufigsten Vertrauensbrüchen gehören die Unterschlagung von Firmengeldern oder der Verkauf von Unternehmensware auf eigene Rechnung. Manchmal werden auch Kunden geschädigt. Die Erscheinungsformen sind mannigfaltig. Interne Vertrauensschäden entstehen u.a. durch

  • Diebstahl, Raub oder Betrug;
  • Veruntreuung und Unterschlagung;
  • Sabotage (mutwillige Beschädigung von Betriebseigentum, aber auch betriebsschädliches Verhalten)
  • Weitergabe von Betriebsgeheimnissen;
  • Internet- und Cyberkriminalität (Datenmissbrauch, Zerstörung oder Beschädigung von Hard- und Software).

Schäden durch Internet- und Cyberkriminalität sind in der Vertrauensschadenversicherung nicht immer automatisch mitversichert, können aber jedenfalls im Rahmen eines Zusatzschutzes mitversichert werden. Das gilt auch für durch Dritte – also nicht durch Betriebsinterne oder -beauftragte – verursachte Schäden durch Täuschung oder Urkundenfälschung, zum Beispiel durch Verwendung falscher Identitäten, durch gefälschte Rechnungen oder Belege.

Vertrauenspersonen sind sämtliche Angestellte, die für einen Betrieb tätig sind und zwar unabhängig von ihrer Funktion. Der Vorstand oder Geschäftsführer zählt genauso dazu wie die Bürokraft oder der Pförtner. Ebenso gehören zu Vertrauenspersonen Aushilfen, zeitliche befristete oder auf freiberuflicher Basis Beschäftigte sowie externe Dienstleister oder ihr Personal, sofern sie Tätigkeit für den Betrieb ausüben.

In vielen Fällen mögen sich die Vertrauensschäden in Grenzen halten und „verschmerzbar“ erscheinen. Aber auch viele kleine Schäden summieren sich und es kommt durchaus häufiger vor, dass ein einzelner Schaden Größenordnungen von mehreren 100.000 Euro erreicht oder gar in die Millionen geht. Häufig bleibt das Delikt lange unentdeckt und der Schaden kumuliert sich im Zeitablauf.

Deshalb empfiehlt sich eine Vertrauensschadenversicherung immer dann, wenn Mitarbeiter oder „Beauftragte“ Funktionen mit Schadenrisiko ausüben. Das ist weniger Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens als Teil des betrieblichen Risikomanagements und der Risikovorsorge.

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Behrschmidt & Kollegen –  Ihr vertrauensvoller Partner!

Wir beraten Sie als unabhängiger Versicherungsmakler kompetent und umfassend zu passendem Vertrauensschadenschutz. Dabei berücksichtigen wir auch andere bestehende Versicherungen wie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Cyber-Schutz. Wir suchen für Sie nach den besten Angeboten am Markt und bieten Ihnen die Gewähr, dass das Risiko von Vertrauensschäden bestens abgesichert ist.

Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.


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