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Einzelmandatsversicherung – gezielte Absicherung von einzelnen Mandaten

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Einzelmandatsversicherung

Vermögenshaftpflichtschutz für einzelne Mandate

Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen bereits von Gesetzes wegen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Haftpflichtrisiken aus ihrer Berufsausübung abdeckt. Bei Insolvenzverwaltern besteht in der Regel ebenfalls ein Haftpflichtschutz – aufgrund der Grundtätigkeit als Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Dennoch ist dieser Versicherungsschutz manchmal nicht ausreichend und es kann sich empfehlen, für einzelne – „aus dem Rahmen fallende“ – Mandate einen besonderen Haftpflichtschutz zu vereinbaren. Versicherungstechnisch spricht man bei einer solchen Einzelmandatsversicherung auch von Objektdeckung.

Was bietet die Einzelmandatsversicherung?

Das kennzeichnende Merkmal der Einzelmandatsversicherung bzw. Objektdeckung ist, dass der Versicherungsschutz sich auf ein konkretes, im Einzelnen genau zu beschreibendes und zu bezeichnendes Mandat bezieht – ein wesentlicher Unterschied zur „allgemeinen“ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die fallunabhängig Mandate versichert.

Zwei Ausgestaltungen der Einzelmandatsversicherung sind möglich:

  • Vereinbarung als völlig eigenständige Versicherung: Vermögensschäden aus dem betreffenden Mandat werden dann „exklusiv“ durch die Einzelmandatsversicherung abgedeckt. Die bestehende „allgemeine“ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bleibt unberührt und wird im Schadenfall auch nicht in Anspruch genommen.
  • Objektbezogene Aufstockung der Grundversicherung: im Schadenfall leistet zunächst die „allgemeine“ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Objektdeckung gilt nur für dadurch nicht abgedeckte Schadensummen.

In der Regel sollte der Versicherungsschutz vor Übernahme des Mandats abgeschlossen werden. Die Prämienpflicht endet mit dem Ende des Mandats. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Nachhaftung ggf. aber auch danach.

Nicht zwangsläufig muss der Mandatar die Kosten der Objektdeckung tragen, oftmals werden diese auch vom Auftraggeber übernommen. Das ist Verhandlungssache und hängt vom konkreten Fall ab. Zwei besondere Sachverhalte sind zu erwähnen:

  • Insolvenzverwalter können die Kosten für Versicherungsschutz bei Mandaten mit über das übliche Maß hinausgehenden Haftungsrisiken als Auslagen geltend machen (§ 4 Abs. 3 InsVV).
  • Anwälte können bei einem Mandat mit einem Gegenstandswert von mehr als 30 Mio. Euro die Kosten der Einzelmandatsversicherung als Auslagen ansetzen – allerdings nur den Prämienanteil, der für den 30 Mio. Euro übersteigenden Teil der Versicherungssumme anfällt (Gebührentatbestand Nr. 7007 VV-RVG).
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Wann und warum an eine Einzelmandatsversicherung denken?

Es gibt verschiedene Konstellationen, bei denen sich eine Einzelmandatsversicherung empfiehlt:

  • bei Mandaten, die wegen ihrer Größenordnung und ihres Haftungsrisiko aus dem sonst üblichen Rahmen fallen und einen Ausnahmefall darstellen;
  • um die Grundversicherung nicht zu belasten und für die Abdeckung von Risiken aus der sonstigen Berufsausübung „offen“ zu halten. Dann ist allerdings eine Objektdeckung als eigenständige Versicherung erforderlich, nicht als Aufstockung des Grundschutzes;
  • um die Anpassung des Grundschutzes aus Kostengründen zu vermeiden. Die Einzelmandatsversicherung ist in der Regel kostengünstiger als die Aufstockung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die gesamte Kanzlei;
  • bei Insolvenzverwaltern bezogen auf das Insolvenzverwaltungsmandat, wenn es sich um ein einmaliges Mandat handelt und die Insolvenzverwaltung keine ständige Tätigkeit ist;
  • manchmal wird die Objektdeckung auch vom Auftraggeber gefordert und ist Voraussetzung für das Mandat.

Maßgeschneiderte Lösungen durch Behrschmidt & Kollegen

Behrschmidt & Kollegen ist als unabhängiger Versicherungsmakler auf maßgeschneiderten Versicherungsschutz für verkammerte Berufe spezialisiert. Daher können wir über die allgemeine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hinaus auch gute, auf das jeweilige Mandat zugeschnittene Lösungen zur Objektdeckung bieten.

Gerne beraten wir Sie zur Einzelmandatsversicherung und erstellen für Sie einen kostenfreien und unverbindlichen Vorschlag.

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Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.


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