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Exzedentenversicherung für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

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Exzedentenversicherung

Warum eine Exzedentenversicherung als Steuerberater?

Im Normalfall sind Sie durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bereits gut gegen Risiken Ihrer Berufshaftung als Steuerberater geschützt. Es gibt aber immer wieder einmal Steuerberatungs-Mandate, die „aus dem Rahmen“ fallen, weil es um besonders hohe Summen geht. Die reguläre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung reicht dann womöglich nicht aus, um die Haftpflicht abzudecken.

Genau dafür ist die Exzedentenversicherung gedacht. Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die Ihren bestehenden Vermögens-Haftpflichtschutz aufstockt. Die Exzedentenversicherung bietet auch eine einfache Lösung, wenn Sie generell eine höhere Versicherungssumme bei der Vermögensschaden-Haftpflicht anstreben – zum Beispiel, weil Sie häufiger „hochwertigere“ Mandate übernehmen. Sie können so Ihren Versicherungsschutz erhöhen, ohne den bestehenden Vertrag antasten zu müssen.

Exzedentenversicherung – nur als Zusatzschutz

Eine Exzedentenversicherung kann nur als Zusatzschutz vereinbart werden, sie stellt keine eigenständige Versicherung dar. Deshalb wird immer eine „Grundversicherung“ benötigt, auf die sich die Exzedentenversicherung bezieht. Dementsprechend gelten die Bestimmungen und Leistungen der Grundpolice üblicherweise auch für den Zusatzschutz. Die Versicherung ist sowohl als genereller Zusatzschutz als auch bezogen auf ein bestimmtes Mandat möglich.

Es ist nicht immer zwingend, die Exzedentenversicherung bei dem Versicherer abzuschließen, bei dem auch die Grundpolice besteht. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich das aber, abweichende Vertragspartner bei Vermögens-Haftpflichtschutz und Exzedentenversicherung sind sehr selten. Nur wenige Anbieter machen eine Exzedentenversicherung möglich, ohne dass der Grundschutz bei ihnen besteht.

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Wann und was leistet die Exzedentenversicherung?

Kommt es zu einem Versicherungsschaden, leistet die Exzedentenversicherung immer nachrangig. Das heißt, zunächst erfolgt der Schadensersatz aus der ursprünglichen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, erst danach aus der Exzedentenversicherung. Gezahlt wird dabei der Schaden, der die Versicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtsumme übersteigt, höchstens jedoch bis zur vereinbarten erweiterten Versicherungssumme.

Beispiel:
Versicherungssumme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Versicherungssumme:
600.000 Euro

Beispiel:
Erweiterte Versicherungssumme der Exzedentenversicherung

Versicherungssumme:
1.000.000 Euro

Beispiel:
Schadenssumme im konkreten Mandatsfall

Versicherungssumme:
1.200.000 Euro

Im Beispiel würde die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung zunächst 600.000 Euro zahlen. Die Exzedentenversicherung würde weitere 400.000 Euro bis zur Versicherungssumme von 1.000.000 Euro leisten. 200.000 Euro vom Schaden blieben ungedeckt.

Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag

Sie wollen Ihren bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtschutz mit einer Exzedentenversicherung erweitern oder benötigen eine höhere Deckung für ein bestimmtes Steuerberatungs-Mandat? Dann sollten Sie dem Spezial-Know How und der Erfahrung von Behrschmidt & Kollegen als unabhängigem Versicherungsmakler vertrauen.

Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die beste Lösung und entwickeln für Sie einen passenden Vorschlag. Fordern Sie einfach ein Angebot zur Exzedentenversicherung von uns an – für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. So sichern Sie sich als Steuerberater bestmöglich ab!

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Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.


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