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Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

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Ihr unabhängiger Versicherungsmakler

Ungebundenheit, von der Sie profitieren

Bei Behrschmidt & Kollegen dürfen Sie auf die Beratung und die Leistungen eines unabhängigen Versicherungsmaklers vertrauen. Das bedeutet: wir sind bei unserer Tätigkeit – anders als Versicherungsvertreter – nicht an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden. Diese Unabhängigkeit bildet eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir tatsächlich als „treuhänderischer Sachwalter“ Ihrer Interessen handeln können. Ihr Nutzen und Ihr Vorteil stehen bei uns im Mittelpunkt, nicht die Interessen eines Versicherungsunternehmens.

Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter – der Unterschied

Es gibt in Deutschland zwei juristische Modelle für Versicherungsvermittler: die Tätigkeit als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter (oft in Form des Ausschließlichkeitsvertreters, zum Teil auch als Mehrfachagent). Den rechtlichen Rahmen für beide Modelle gibt die Europäische Vermittlerrichtlinie vor. Die Umsetzung in deutsches Recht ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und in der Gewerbeordnung (GewO) erfolgt.

Daraus ergeben sich für Versicherungsvermittler bestimmte Anforderungen an die berufliche Mindest-Qualifikation, die Zuverlässigkeit und die finanziellen Verhältnisse, außerdem werden verschiedene Beratungs- und Dokumentationspflichten definiert.

Versicherungsmakler müssen über die erforderliche – durch qualifizierte Abschlüsse belegte – Sachkunde verfügen, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, über geordnete Vermögensverhältnisse verfügen und erwiesene Zuverlässigkeit besitzen. Durch diese Anforderungen können Sie bei einem Versicherungsmakler sicher sein, dass er etwas von seinem Fach versteht und vertrauenswürdig ist.

Versicherungsmakler

Die rechtliche Grundlage für die Versicherungsmakler-Tätigkeit bildet § 59 Abs. 3 VVG. Dort heißt es:

„Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein.“

Bereits in dieser Formulierung kommen die „Ungebundenheit“ des Versicherungsmaklers und das Handeln im Auftrag des Kunden zum Ausdruck. Bei gewerblicher Tätigkeit sind Versicherungsmakler Handelsmakler im Sinne des § 93 HGB, bei nicht gewerblicher Tätigkeit Makler im Sinne des § 652 BGB.

Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter handeln dagegen im Auftrag eines Versicherungsunternehmens. In § 59 Abs. 2 VVG heißt es dazu:

„Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“

Als Ausschließlichkeitsvertreter ist der Versicherungsvertreter üblicherweise für einen bestimmten Versicherer tätig und durch vertragliche Wettbewerbsverbote ausschließlich an diesen gebunden. Dies trifft auch auf Vertreter zu, die für verschiedene Versicherer Produkte vermitteln, die nicht miteinander nicht im Wettbewerb stehen. Durch die Bindung an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen braucht der Ausschließlichkeitsvertreter nicht zu begründen, warum er Versicherungen eines bestimmten Unternehmen vorschlägt.

Lösungen vom Versicherungsmakler – Ihre Vorteile

  • Unabhängigkeit und Ungebundenheit garantieren eine strikte Orientierung an Ihren Interessen und objektive Beratung.
  • Gesetzliche Anforderungen und selbst gesetzte Standards sorgen für eine hohe Beratungs- und Betreuungskompetenz.
  • Bei Versicherungslösungen kann die gesamte Bandbreite des Marktes berücksichtigt werden, nicht nur das Angebot eines bestimmten Versicherers.
  • Sie erhalten Versicherungskonzepte, die maßgeschneidert sind und Ihren Bedarf optimal abdecken.
  • Preis und Leistung stimmen, denn es können die jeweils besten Produkte am Markt genutzt werden.
  • Sie haben eine transparente Leistung.

Unser Erklärvideo:
Was ist ein Versicherungsmakler?

Das können Sie von uns erwarten

Bei Behrschmidt & Kollegen ermitteln wir nach Ihren Vorgaben stets das bestmögliche Angebot. Hierfür vergleichen wir Angebote von ca. hundert Versicherern. Bei uns können Sie so Konditionen erhalten, die bis zu 35% günstiger sind als die eines herkömmlichen Versicherungsvermittlers.

Wir stehen Ihnen aber auch nach Vertragsabschluss mit Rat und Tat zur Seite – zum Beispiel bei der Schadenregulierung. Sofern gewünscht übernehmen wir auch die Verwaltung Ihrer bestehenden Versicherungen. Wir kümmern uns dann um professionelle Betreuung und ständige Optimierung.



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