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Exzedentenversicherung für Insolvenzverwalter

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Exzedentenversicherung

Warum eine Exzedentenversicherung für Insolvenzverwalter?

Die Exzedentenversicherung ist keine eigenständige Versicherung. Es handelt sich um eine Zusatzversicherung, die einen bestehenden Berufshaftpflichtschutz über eine Anpassung der Versicherungssumme aufstockt. Deshalb wird stets eine „Grundversicherung“ benötigt, auf die sich die Exzedentenversicherung bezieht. Die Bestimmungen und Leistungen der Grundpolice gelten dabei üblicherweise auch für den Zusatzschutz.

Die Versicherung kann als genereller Zusatzschutz oder für ein bestimmtes Mandat vereinbart werden und sich auf eine bestehende Grunddeckung (genereller Zusatzschutz) oder auf eine Objektdeckung (mandatsbezogener Zusatzschutz) beziehen. Eine Aufstockung der Grunddeckung kommt in Betracht, wenn die Tätigkeit als Insolvenzverwalter dauerhaft über den ursprünglichen Rahmen ausgedehnt wird. Die Aufstockung einer Objektdeckung kann sinnvoll sein, wenn das betreffende Insolvenzverwaltungs-Mandat mit größeren Haftungsrisiken verbunden ist als ursprünglich kalkuliert.

Grundsätzlich bietet die Exzedentenversicherung eine einfache Möglichkeit, einen bestehenden Berufshaftpflichtschutz größeren Haftungsrisiken entsprechend zu erweitern, ohne die übrigen Vertragsbedingungen anzutasten.

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Wann und was leistet die Exzedentenversicherung?

Rechtlich ist es nicht zwingend, die Versicherung bei dem Versicherer der Grundpolice abzuschließen. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich das aber, unterschiedliche Vertragspartner sind sehr selten. Nur wenige Anbieter machen überhaupt eine Exzedentenversicherung möglich, ohne dass bei ihnen auch der Grundschutz besteht.

Kommt es zum Versicherungsschaden, leistet die Exzedentenversicherung immer nachrangig. Das heißt, zunächst erfolgt der Schadensersatz aus der Grundpolice, erst danach aus der Exzedentenversicherung. Gezahlt wird dabei der Schaden, der die Versicherungssumme der Grundpolice übersteigt, höchstens jedoch bis zur insgesamt vereinbarten Versicherungssumme.

Beispiel:
Versicherungssumme der Grundpolice

Versicherungssumme:
600.000 Euro

Beispiel:
Erweiterte Versicherungssumme in der Exzedentenversicherung

Versicherungssumme:
1.000.000 Euro

Beispiel:
Schadensumme im konkreten Schadenfall

Versicherungssumme:
1.200.000 Euro

Im Beispiel würde die Grundversicherung zunächst 600.000 Euro zahlen. Die Exzedentenversicherung würde weitere 400.000 Euro bis zur Versicherungssumme von 1.000.000 Euro leisten. 200.000 Euro vom Schaden blieben ungedeckt und müssten selbst übernommen werden.

Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag

Sie wollen Ihren bestehenden Berufshaftpflichtschutz als Insolvenzverwalter mit einer Exzedentenversicherung erweitern? Dann sollten Sie dem Spezial-Know How und der Erfahrung von Behrschmidt & Kollegen als unabhängigem Versicherungsmakler vertrauen.

Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die beste Lösung und entwickeln für Sie einen passenden Vorschlag. Fordern Sie einfach ein Angebot von uns an – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. So sichern Sie sich bestmöglich ab!

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Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.


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