Kundenportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns.

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte & Notare

  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar
  • Individuelle Versicherungslösungen für Rechtsanwaltsgesellschaften
  • Unabhängige Beratung zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Professionelles Vertrags- und Wechselmanagement

Angebot jetzt anfordern FAQs

Berufshaftpflichtversicherung

Ihr Versicherungsspezialist für Rechtsanwälte & Notare

Als Fachversicherungsmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe ist es unser Ziel, Rechtsanwälten und Notaren hochwertigen Versicherungsschutz zu besten Konditionen zu bieten. Naturgemäß bildet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dabei den Tätigkeitsschwerpunkt. Mit unseren Versicherungslösungen sind wir für Anwälte und Notare bundesweit kompetenter Ansprechpartner in puncto Versicherungsschutz.

Wir zählen zu den wenigen Experten der Branche. Dank jahrzehntelanger Erfahrung, stets aktuellem Fachwissen, laufender Fort- und Weiterbildung sowie hervorragender Branchenkontakte können wir unseren Mandanten den gewissen Unterschied bieten. Zu unseren Mandanten gehören Kanzleien, Notariate und anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften (BAG) unterschiedlichster Größe in ganz Deutschland.

Die Vermögensschaden-Haftpflicht wird im alltäglichen Sprachgebrauch auch oftmals als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Im folgenden Artikel verwenden wir für den einfacheren Lesefluss den Begriff „Berufshaftpflichtversicherung“.

Berufshaftpflicht – Versicherungspflicht für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind verpflichtet, der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Rechtsgrundlage bildet § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese gesetzliche Pflicht gilt für selbstständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, aber auch für zugelassene angestellte Rechtsanwälte. Wird die Berufshaftpflichtversicherung von einem Rechtsanwalt nicht nachgewiesen, ist keine Anwaltstätigkeit möglich.

Die Versicherungspflicht wird durch den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung erfüllt. Der Versicherungsschutz deckt Vermögensschäden ab, die Mandanten durch Anwaltsfehler und -versäumnisse entstehen.

Vermögensschäden durch Rechtsanwälte resultieren zum Beispiel aus:

  • Frist- und Terminversäumnissen
  • Fehlerhaft erstellte Verträgen
  • Verjährung von Forderungen
  • Fehlerhafter Prozessführung

Leistungsmerkmale der Berufshaftpflichtversicherung:

  • Schadensersatz: Im Schadensfall leistet die Berufshaftpflichtversicherung Schadensersatz in Höhe des eingetretenen Schadens, maximal jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Versicherte Tätigkeiten: Neben der „klassischen“ Anwaltstätigkeit sind weitere „anwaltsnahe“ Tätigkeiten mitversichert, etwa Tätigkeiten in Rahmen der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, in der Vormundschaft und Betreuung, als Schlichter, Mediator oder Notarvertreter.
  • Versicherungsprämien: die Höhe der Prämien hängt außer von der Versicherungssumme oftmals von der jeweiligen juristischen Fachrichtung, einer Selbstbeteiligung und den Honorareinnahmen auf Jahresbasis ab. Für Existenzgründer und Syndikusanwälte sind besonders günstige Konditionen möglich.

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Berufshaftpflichtversicherung – ob Sie Ihre berufliche Existenz als Anwalt gründen wollen, bereits Rechtsanwalt sind, als Syndikus auch rechtsanwaltlich tätig sein wollen oder Ihren Beruf gemeinsam mit anderen Berufsträgern im Rahmen einer Sozietät, Partnerschaft oder sonstigen Berufsausübungsgesellschaft ausüben.

Berufshaftpflichtschutz für Einzelanwälte, Existenzgründer und Syndikusanwälte

Die Mindestversicherungssumme pro Schadenfall beträgt bei der Tätigkeit als Einzelanwalt 250.000 Euro. Die Jahreshöchstleistung darf auf nicht weniger als eine Million Euro begrenzt werden. Höhere Summen können natürlich vereinbart werden.

Für Unternehmensjuristen, die ausschließlich als Syndikusanwälte tätig sind, besteht seit 2016 keine Pflicht mehr, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist nur noch notwendig, wenn zusätzlich eine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgt. Die Versicherungspflicht besteht in diesem Fall auch dann, wenn die tatsächlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt nur einen geringen Umfang aufweist.

Wollen Sie als Existenzgründer erstmals als Rechtsanwalt zugelassen werden, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer. Wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie bedarfsgerecht für eine optimale Existenzabsicherung.

Sonderfall: Einzelanwalt in der Bürogemeinschaft

Bei der Tätigkeit als Einzelanwalt in einer Bürogemeinschaft ist besondere Sorgfalt geboten. Es muss eine klare Abgrenzung zur Sozietät bestehen, bei der spezifische Versicherungs-Anforderungen zu beachten sind. Bei der Bürogemeinschaft betreiben Sie mit anderen Einzelanwälten zusammen ein gemeinsames Büro – und zwar ausschließlich zum Zweck der administrativen Abwicklung, ansonsten sind Sie völlig eigenständig tätig. Das muss auch nach außen zum Ausdruck kommen – durch eigene Türschilder, eigene Telefonnummern, eigene Briefbögen etc. Bei einem gemeinsamen Internetauftritt ist der Zusatz: „in Bürogemeinschaft“ erforderlich. Andernfalls kann das Bestehen einer Scheinsozietät vermutet und der Inhalt der Berufshaftpflichtversicherung muss anders konstruiert werden.

Berufshaftpflichtschutz für Sozietäten, Partnerschaften und Kapitalgesellschaften

Die zum 1.8.2022 in Kraft getretene BRAO-Reform hat die Möglichkeiten für gemeinschaftliche anwaltliche Berufsausübung deutlich erweitert. Gleichzeitig wurden die Anforderungen an den Berufshaftpflichtschutz neu geregelt und zum Teil verschärft. Das für gemeinschaftliche Berufsausübung verfügbare Rechtsform-Spektrum ist deutlich größer geworden. Neben der Gemeinschaft (GbR) und Partnerschaft (PartG, PartG mbB) sind jetzt praktisch alle in Deutschland und der EU zulässigen Rechtsformen nutzbar.

Neu ist, dass nun auch Berufsausübungsgesellschaften ohne Haftungsbeschränkung einen eigenen Berufshaftpflichtschutz unterhalten müssen. Für bestehende Anwalts-Sozietäten und -PartG’s ergibt sich damit erstmals eine Versicherungspflicht. Rechtsanwälte benötigen daneben weiterhin eine eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Anwaltszulassung.

Bei Berufsausübungsgesellschaften mit Haftungsbeschränkung wurde eine Erleichterung eingeführt. Die „kleine“ anwaltliche BAG benötigt nur noch eine Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro statt bis dato 2,5 Mio. Euro. Das gilt nicht nur für die PartG mbB, sondern auch für die vielen kapitalgesellschaftlichen Rechtsformen, die Anwälten jetzt offenstehen. Die Anforderungen zeigt folgende Tabelle.

BerufsausübungsgesellschaftVersicherungssummeJahreshöchstleistungBetroffen (Beispiele)
Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter (Berufs-)Haftung 2,5 Mio. Euro
je Versicherungsfall
10 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 2,5 Mio. Euro* PartG mbB, GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG
„kleine“ Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter (Berufs-)Haftung1 Mio. Euro
je Versicherungsfall
4 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 1 Mio. Euro*beschränkt haftende Berufsausübungsgesellschaften mit maximal 10 sozietätsfähigen Berufsträgern**, auch Ein-Personen-Anwalts-GmbH
Berufsausübungsgesellschaften ohne Haftungsbeschränkung500.000 Euro
je Versicherungsfall
2 Mio. Euro bzw. Zahl der Gesellschafter x 0,5 Mio. Euro*GbR, PartG, OHG

Die Jahreshöchstleistung darf stets begrenzt werden, muss aber mindestens das Vierfache der Mindestversicherungssumme bzw. mindestens die Mindestversicherungssumme multipliziert mit der Zahl der Gesellschafter (zzgl. Nichtgesellschafter-Geschäftsführer) umfassen. Der jeweils höhere sich ergebende Betrag bestimmt die Untergrenze für die Jahreshöchstleistung.

Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag

Sie wollen unser Angebot für sich testen? Dann fordern Sie sich doch einfach kostenfrei und unverbindlich einen Vorschlag für Ihre Berufshaftpflichtversicherung an. Tausende Praxisfälle haben gezeigt, dass sich ein Vergleich mit der bestehenden Police allemal lohnt.

Als unabhängiger Fachversicherungsmakler sind wir selbstverständlich auch bei anderen Versicherungsthemen rund um Ihren Kanzleialltag gerne für Sie da. Stets mit der Zielsetzung, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, analysieren wir den Versicherungsmarkt kritisch und objektiv.

Angebot jetzt anfordern

Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



Das könnte Sie auch interessieren:

HinSchG Header Blog
22. August 2023

Hinweisgeberschutzgesetz – neue Anwaltstätigkeit!

Hinweisgeberschutzgesetz – neue Betätigungsfelder für Anwaltskanzleien Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurden Vorgaben…

FISG Haftung 3
11. Juli 2023

FISG-Haftung bei Verweisungstätigkeiten

Haftungsrisiken ausreichend versichert? FISG-Haftung bei Verweisungstätigkeiten berücksichtigen! Der Wirecard-Skandal gab im Jahr 2021 den Anstoß für das sogenannte Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz –…

Elektronisches Steuerberaterpostfach
11. Juli 2023

Elektronisches Steuerberaterpostfach – Haftungsrisiken

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach – mögliche Haftungsrisiken beachten Zum 1. Januar 2023 ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) der Bundessteuerberaterkammer gestartet….