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Büroinhalts- und Elektronikversicherung für Insolvenzverwalter

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Büro- und Elektronikversicherung

Wofür eine Büro- und Elektronikversicherung?

Insolvenzverwalter unterhalten in der Regel einen eigenen Bürobetrieb unabhängig von dem konkreten Insolvenzverwaltungsmandat. Das ergibt sich aus der originären Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater. Ob klassisches Büromobiliar oder elektronische Büroausstattung – in der Büroeinrichtung stecken schnell Werte von etlichen zehntausend Euro. Diese sind wie jede Einrichtung nicht vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust sicher. Mit einer Büro- und Elektronikversicherung ist zumindest eine finanzielle Absicherung möglich.

Wenn nicht schon entsprechender Versicherungsschutz besteht, sollte dieser dringend nachgeholt werden. Wird im Rahmen der Insolvenzverwalter-Tätigkeit zusätzliche Büroausstattung angeschafft oder wird der Bürobetrieb erweitert, empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen, ob er noch ausreichend ist. Ggf. ist eine Erweiterung oder Aufstockung sinnvoll.

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Was ist die Büro- und Elektronikversicherung?

Eine Büroversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine „Hausratversicherung“ für Büros. Sie deckt das gesamte Inventar in Büroräumen ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf elektronische Geräte. PC’s, Laptops, die Telefonanlage usw. sind also mit erfasst. Soweit es um die reine Versicherung der Ausstattung geht, wird die Büroversicherung auch als Büroinhaltsversicherung bezeichnet.

Mit der Elektronikversicherung werden dagegen nur die elektronischen Geräte versichert. Warum sollte man eine solche Versicherung überhaupt abschließen, wenn Elektronik auch in der Büroversicherung abgedeckt ist? Die Antwort lautet, weil die Elektronikversicherung mehr Gefahren abdeckt als der Elektronikschutz der Büroversicherung.

In der Regel wird die Elektronikversicherung als Zusatzbaustein zur Büroversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend erweitert. Schon um im Schadensfall eine unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen, bietet es sich an, den Versicherungsschutz „aus einer Hand“ zu vereinbaren. Die Elektronikversicherung ist aber auch als eigenständige Versicherung möglich. In diesem Fall sollten Sie Elektronikschutz in Ihrer Büroversicherung ausschließen, denn doppelten Versicherungsschutz benötigen Sie sicher nicht.

Leistungsmerkmale der Büro- und Elektronikversicherung

Die Versicherung Ihrer Büroeinrichtung

Analog zur Hausratversicherung leistet die Büroversicherung bei Schäden an Büroeinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Einbruchdiebstahl und damit in Zusammenhang stehendem Vandalismus sind ebenfalls abgedeckt.

Wenn weitere Elementarrisiken wie Hochwasser oder Überschwemmungen abgesichert werden sollen, ist ein entsprechender Zusatzschutz erforderlich. Das gilt in der Regel auch bei Glasschäden. Meist ersetzt die Büroinhaltsversicherung den Wiederbeschaffungswert – allerdings höchstens bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Betriebsunterbrechungsschutz als Ergänzung

Häufig wird bei der Büroversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzschutz angeboten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese leistet ausschließlich bei Betriebsunterbrechungen, die durch Schäden im Rahmen der Büroinhaltsversicherung verursacht sind. Im Schadensfall werden dann Einnahmeverluste und Kosten, die durch die vorübergehend notwendige „Stilllegung“ des Büro- oder Kanzleibetriebs entstehen, ersetzt. Wenn Sie einen weiterreichenden Betriebsunterbrechungsschutz wünschen, benötigen Sie eine eigenständige „mittlere“ oder „große“ Betriebsunterbrechungsversicherung.

Elektronikversicherung – das sind die Mehrleistungen

Mit der Elektronikversicherung werden grundsätzlich Schäden an allen Geräten im Bürobetrieb abgedeckt, die Elektronik enthalten. Üblicherweise sind es PC’s, Notebooks, Kopierer, Aktenvernichter, Telefonanlagen, Mobiltelefone und sonstige elektronische Bürogeräte, für die ein Versicherungsschutz in Betracht kommt.

In zwei Konstellationen bietet die Elektronikversicherung Schutz über die Büroinhaltsversicherung hinaus:

  • Sie kann auch Schäden an Software und Daten abdecken. Die Büroinhaltsversicherung erstreckt sich meist nur auf die Hardware.
  • Die Elektronikversicherung greift auch bei selbst verschuldeten „Missgeschicken“. Sie bietet also „Vollkasko-Schutz“. Ein ausgeschütteter Kaffee auf der PC-Tastatur, ein gravierender Bedienungsfehler, irrtümlich gelöschte Daten – das sind typische Vorkommnisse im täglichen Bürobetrieb, in denen die Elektronikversicherung zahlt, sofern die Bedingungen das vorsehen.

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Sie wollen die Einrichtung und Elektronik-Ausstattung Ihres Büro- oder Kanzleibetriebs optimal gegen alle Gefahren absichern? Kein Problem, wir von Behrschmidt & Kollegen helfen Ihnen gerne dabei. Wir zeigen Ihnen, wie Sie verschiedene Versicherungs-Bausteine und möglichen Zusatzschutz sinnvoll miteinander kombinieren können und suchen für Sie nach den besten Angeboten am Markt.

Als unabhängiger Versicherungsmakler entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung – selbstverständlich kostenlos und ohne Verpflichtung. Fordern Sie einfach unser Angebot an!

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Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



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