Exzedentenversicherung
Warum brauchen Rechtsanwälte eine Exzedentenversicherung?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen üblicherweise einen umfassenden Schutz bei Haftpflichtrisiken im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt. Allerdings leistet die Versicherung im Schadensfall nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bei einzelnen Mandaten, bei denen es um größere Summen und Streitwerte geht, kann dies zu wenig sein. Die Exzedentenversicherung stellt in solchen Fällen sicher, dass Sie als Rechtsanwalt trotzdem über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Sie bildet auch eine einfache Lösung zur Aufstockung Ihrer bestehenden Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung, wenn sich die bisherige Absicherung als nicht mehr adäquat erweist – zum Beispiel, weil Sie häufig größere Mandate übernehmen.
Was ist eine Exzedentenversicherung?
Eine Exzedentenversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern eine Zusatzversicherung, die in den Bereichen Vermögenschaden und Haftpflicht eingesetzt wird. Bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern dient die Exzedentenversicherung in erster Linie zur Aufstockung der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Versicherungsschäden, die über die ursprünglich definierte Summe der Versicherungsprämie hinausgehen. Sie kann sowohl als genereller (Zusatz)-Versicherungsschutz (Exzedentenversicherung) als auch bezogen auf ein bestimmtes Mandat vereinbart werden (Objektversicherung).
Angebot jetzt anfordernLeistungsmerkmale der Exzedentenversicherung
Als Zusatzversicherung benötigt die Exzedentenversicherung immer eine Grundpolice, auf die sie sich bezieht. Deren Bedingungen und Leistungsmerkmale gelten dann weitgehend auch für den erweiterten Versicherungsschutz. In der Regel wird die Exzedentenversicherung bei dem Versicherer vereinbart, bei dem auch die Grundpolice abgeschlossen wurde. Vereinzelt ist es möglich, einen anderen Anbieter für den Zusatzschutz zu wählen.
Im Leistungsfall tritt die Exzedentenversicherung grundsätzlich erst nach der Inanspruchnahme von Leistungen aus der ursprünglichen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ein. Sie zahlt dann den Differenzbetrag zwischen der Versicherungssumme aus der Grundpolice und dem tatsächlichen (höheren) Schaden – allerdings nur maximal bis zur erweiterten Summe der Versicherungsprämie.
Beispiel:
Versicherungssumme in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme:
500.000 Euro
Beispiel:
Erweiterte Versicherungssumme in der Exzedentenversicherung
Versicherungssumme:
1.500.000 Euro
Beispiel:
Schadensumme im konkreten Mandatsfall
Versicherungssumme:
900.000 Euro
Im Beispiel würden 500.000 Euro aus der Grundpolice im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Exzedentenversicherung würde 400.000 Euro leisten.
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Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir Ihnen Spezial-Know How beim Versicherungsschutz für die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe. Das gilt selbstverständlich auch bei der Exzedentenversicherung. Gerne beraten wir Sie, wie Sie bei Bedarf den bestehenden Schutz durch Ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Exzedentenversicherung aufstocken können.
Dafür unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch jederzeit kostenfrei und unverbindlich einen Vorschlag. Fordern Sie einfach ein Angebot zur Exzedentenversicherung von uns an. Wir erstellen Ihnen kurzfristig einen Vorschlag, der auf die Gegebenheiten Ihrer Anwaltstätigkeit zugeschnitten ist.
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