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Büroinhalts- und Elektronikversicherung für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

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Büro- und Elektronikversicherung

Warum brauchen Sie eine Büro- und Elektronikversicherung?

Kein Steuerberater-Büro kann auf eine angemessene Ausstattung verzichten. Bestand diese früher vor allem aus „klassischem“ Büromobiliar, ist der Kanzleibetrieb heute ohne EDV-Equipment kaum noch denkbar. Sonst könnte ein Steuerberater Aufgaben wie Steuererklärungen oder Buchführung für seine Mandanten kaum erfüllen. Ob „klassisch“ oder elektronisch – in der Büroeinrichtung stecken in der Regel Werte von etlichen zehntausend Euro. Diese sind wie jede Einrichtung nicht vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust sicher. Mit einer Büro- und Elektronikversicherung ist aber zumindest eine finanzielle Absicherung möglich.

Was ist die Büro- und Elektronikversicherung?

Eine Büroversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine „Hausratversicherung“ für Ihre Steuerkanzlei. Sie deckt das gesamte Inventar in Ihren Büroräumen ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf elektronische Geräte. Ihre PC’s, Laptops, die Telefonanlage usw. sind also mit erfasst. Soweit es um die reine Versicherung der Ausstattung geht, wird die Büroversicherung auch als Büroinhaltsversicherung bezeichnet.

Mit der Elektronikversicherung werden dagegen nur die elektronischen Geräte in Ihrer Steuerkanzlei versichert. Warum sollte man eine solche Versicherung überhaupt abschließen, wenn Elektronik auch in der Büroversicherung abgedeckt ist? Die Antwort lautet, weil die Elektronikversicherung mehr Gefahren abdeckt als der Elektronikschutz der Büroversicherung.

In der Regel wird die Elektronikversicherung als Zusatzbaustein zur Büroversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend erweitert. Schon um im Schadensfall eine unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen, bietet es sich an, den Versicherungsschutz „aus einer Hand“ zu vereinbaren. Die Elektronikversicherung ist aber auch als eigenständige Versicherung möglich. In diesem Fall sollten Sie Elektronikschutz in Ihrer Büroversicherung ausschließen, denn doppelten Versicherungsschutz benötigen Sie sicher nicht.

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Leistungsmerkmale der Büro- und Elektronikversicherung

Die Versicherung Ihrer Büroeinrichtung

Analog zur Hausratversicherung leistet die Büroinhaltsversicherung bei Schäden an Ihrer Büroeinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch Schäden durch Einbruchdiebstahl und damit in Zusammenhang stehendem Vandalismus sind abgedeckt. Wenn Sie weitere Elementarrisiken wie Hochwasser oder Überschwemmungen absichern wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Zusatzschutz. Das gilt in der Regel auch bei Glasschäden.

Meist ersetzt die Büroinhaltsversicherung bei Schäden den Wiederbeschaffungswert – allerdings höchstens bis zur vereinbarten Deckungssumme. Wenn Sie im Zeitablauf die Einrichtung Ihrer Steuerkanzlei erneuern oder „aufwerten“, sollten Sie Ihre bestehende Deckung überprüfen. Unter Umständen empfiehlt sich dann eine höhere Deckungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Betriebsunterbrechungsschutz als Ergänzung

Häufig wird bei der Büroinhaltsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzschutz angeboten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese leistet ausschließlich bei Betriebsunterbrechungen, die durch Schäden im Rahmen der Büroinhaltsversicherung verursacht sind. Im Schadensfall werden dann Ihre Einnahmeverluste und Kosten, die durch die vorübergehend notwendige „Stilllegung“ Ihrer Steuerkanzlei entstehen, ersetzt. Wenn Sie einen weiterreichenden Betriebsunterbrechungsschutz wünschen, benötigen Sie eine eigenständige „mittlere“ oder „große“ Betriebsunterbrechungsversicherung.

Elektronikversicherung – das sind die Mehrleistungen

Mit der Elektronikversicherung werden grundsätzlich Schäden an allen Geräten abgedeckt, die Elektronik enthalten. In Steuerberater-Büros findet man üblicherweise PC’s, Notebooks, Kopierer, Aktenvernichter, Telefonanlagen und einige Geräte mehr, für die ein Versicherungsschutz in Betracht kommt.

Es gibt zwei Konstellationen, in denen die Elektronikversicherung Ihnen Schutz über die Büroinhaltsversicherung hinaus bietet:

  • Sie kann auch Schäden an Software und Daten abdecken. Die Büroinhaltsversicherung erstreckt sich dagegen meist nur auf die Hardware.
  • Die Elektronikversicherung greift – im Unterschied zur Büroinhaltsversicherung – auch bei selbst verschuldeten „Missgeschicken“. Ein ausgeschütteter Kaffee auf der PC-Tastatur, ein gravierender Bedienungsfehler, irrtümlich gelöschte Daten – das sind typische Vorkommnisse im täglichen Betrieb einer Steuerkanzlei, in denen die Elektronikversicherung ggf. zahlt.

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Sie wollen die Einrichtung und Elektronik-Ausstattung Ihrer Steuerkanzlei optimal gegen alle Gefahren absichern? Kein Problem, wir von Behrschmidt & Kollegen helfen Ihnen gerne dabei. Wir zeigen Ihnen, wie Sie verschiedene Versicherungs-Bausteine und möglichen Zusatzschutz sinnvoll miteinander kombinieren können und suchen für Sie nach den besten Angeboten am Markt.

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Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



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