Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns.

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Büroinhalts- und Elektronikversicherung für Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

  • Qualität, Engagement und Fachkompetenz seit 1989
  • Gestaltungsberatung zur Büroinhalts- und Elektronikversicherung
  • Exklusive Versicherungslösungen für Berufsausübungsgesellschaften
  • Professionelles Vertrags-, Schaden- und Wechselmanagement

Jetzt beraten lassen Was Kunden sagen

Büroinhalts- und Elektronikversicherung

Warum brauchen Sie eine Büroinhalts- und Elektronikversicherung?

Eine Kanzlei kann nicht auf eine angemessene Ausstattung verzichten. Bestand diese früher vor allem aus „klassischem“ Büromobiliar, ist der Kanzleibetrieb heute ohne EDV-Equipment kaum noch denkbar. Sonst könnte ein Steuerberater seine Aufgaben wie Steuererklärungen oder Buchführung für seine Mandanten kaum erfüllen.

Ob „klassisch“ oder elektronisch – in der Büroeinrichtung stecken in der Regel Werte von etlichen zehntausend Euro. Diese sind wie jede Einrichtung vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust nicht sicher. Mit einer Büroinhalts- und Elektronikversicherung ist aber zumindest eine finanzielle Absicherung möglich.

Was ist die Büroinhalts- und Elektronikversicherung?

Eine Büroinhaltsversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine „Hausratversicherung“ für Ihre Steuerkanzlei. Sie deckt das gesamte Inventar in Ihren Büroräumen ab. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf elektronische Geräte.

Mit der Elektronikversicherung werden dagegen nur die elektronischen Geräte in Ihrer Steuerkanzlei versichert. Warum sollte man eine solche Versicherung überhaupt abschließen, wenn die Elektronik auch in der Büroinhaltsversicherung abgedeckt ist? Die Antwort lautet, weil die Elektronikversicherung mehr Gefahren abdeckt als der Elektronikschutz der Büroinhaltsversicherung.

In der Regel wird die Elektronikversicherung als Zusatzbaustein zur Büroinhaltsversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz wird dann entsprechend erweitert. Schon um im Schadensfall eine unkomplizierte Regulierung zu ermöglichen, bietet es sich an, den Versicherungsschutz „aus einer Hand“ zu vereinbaren. Die Elektronikversicherung ist aber auch als eigenständige Versicherung möglich. In diesem Fall sollten Sie Elektronikschutz in Ihrer Büroinhaltsversicherung ausschließen, denn doppelten Versicherungsschutz benötigen Sie sicher nicht.

Leistungsmerkmale der Büroinhalts- und Elektronikversicherung

Die Versicherung Ihrer Büroeinrichtung

Analog zur Hausratversicherung leistet die Büroinhaltsversicherung bei Schäden an Ihrer Büroeinrichtung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Auch Schäden durch Einbruchdiebstahl und damit in Zusammenhang stehendem Vandalismus sind abgedeckt. Wenn Sie weitere Elementarrisiken wie Hochwasser oder Überschwemmungen absichern wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Zusatzschutz. Das gilt in der Regel auch bei Glasschäden.

Meist ersetzt die Büroinhaltsversicherung bei Schäden den Wiederbeschaffungswert – allerdings höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wenn Sie im Zeitablauf die Einrichtung Ihrer Steuerkanzlei erneuern oder „aufwerten“, sollten Sie Ihre bestehende Deckung überprüfen. Unter Umständen empfiehlt sich dann eine höhere Versicherungssumme, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Betriebsunterbrechungsschutz als Ergänzung

Häufig wird bei der Büroinhaltsversicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung als Zusatzschutz angeboten. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese leistet ausschließlich bei Betriebsunterbrechungen, die durch Schäden im Rahmen der Büroinhaltsversicherung verursacht sind. Im Schadensfall werden dann Ihre Einnahmeverluste und Kosten, die durch die vorübergehend notwendige „Stilllegung“ Ihrer Steuerkanzlei entstehen, ersetzt.

Elektronikversicherung – das sind die Mehrleistungen

Mit der Elektronikversicherung werden grundsätzlich Schäden an allen Geräten abgedeckt, die Elektronik enthalten. In Kanzleien findet man üblicherweise PC’s, Notebooks, Kopierer, Aktenvernichter, Telefonanlagen und einige Geräte mehr, für die ein Versicherungsschutz in Betracht kommt. Es gibt zwei Konstellationen, in denen die Elektronikversicherung Ihnen Schutz über die Büroinhaltsversicherung hinaus bietet.

Sie deckt auch Schäden an Software und Daten ab und die Elektronikversicherung greift – im Unterschied zur Büroinhaltsversicherung – auch bei selbst verschuldeten „Missgeschicken“. Ein ausgeschütteter Kaffee auf der PC-Tastatur, ein gravierender Bedienungsfehler, irrtümlich gelöschte Daten – das sind typische Vorkommnisse im täglichen Betrieb einer Steuerkanzlei, in denen die Elektronikversicherung den gewünschten Versicherungsschutz bietet.

Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag

Sie wollen die Einrichtung und Elektronikinfrastruktur Ihrer Steuerkanzlei optimal gegen alle Gefahren absichern? Kein Problem, wir von Behrschmidt & Kollegen helfen Ihnen gerne dabei. Wir zeigen Ihnen, wie Sie verschiedene Deckungsbausteine und möglichen Zusatzschutz sinnvoll miteinander kombinieren können und suchen für Sie nach den besten Angeboten am Markt.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

Beratungstermin vereinbaren Was Kunden sagen

Telefonischer Kontakt

Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr

oder

Beratungstermin vereinbaren



Das könnte Sie auch interessieren:

Vergleiche und anwaltliche Beratungshaftung 1
11. März 2024

Vergleiche und anwaltliche Beratungshaftung

Anwaltliche Beratungshaftung bei Vergleichen – ein wichtiges BGH-Urteil Im Rechtsleben kommt es häufig zu Vergleichen. Darunter werden vertragliche Vereinbarungen verstanden,…

BRAO Reform und Mandatsgesellschaf 1
12. Februar 2024

BRAO-Reform und Mandatsgesellschaft

Nach der BRAO-Reform – gesetzliche Definition der Mandatsgesellschaft geplant Mit der BRAO-Reform wurde 2022 das…

Vermögensschaden Haftpflicht Verstoßprinzip Verstoßtheorie
10. Januar 2024

Vermögensschaden-Haftpflicht: Verstoßprinzip/Verstoßtheorie

Anwaltlicher Vermögensschaden-Haftpflichtschutz – warum gilt hier das Verstoßprinzip? Rechtsanwälte sind bekanntlich verpflichtet, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die aus der anwaltlichen Tätigkeit…