Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Cyber-Risk-Versicherung für Rechtsanwälte & Notare

  • Qualität, Engagement und Fachkompetenz seit 1989
  • Gestaltungsberatung zur Cyber-Versicherung
  • Exklusive Versicherungslösungen für Berufsausübungsgesellschaften
  • Professionelles Vertrags-, Schaden- und Wechselmanagement

Jetzt beraten lassen Was Kunden sagen

Cyber-Risk-Versicherung

Warum brauchen Sie eine Cyber-Versicherung?

Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von neuen Hackerangriffen und Fällen von Cyberkriminalität berichtet wird. Die finanziellen Schäden können beträchtlich sein. Auch als Rechtsanwalt sind Sie nicht vor solchen Attacken gefeit. Da Sie ständig mit sensiblen Daten von Mandanten umgehen müssen, besitzen Sie beim Datenschutz besondere Verantwortung. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund der neuen Datenschutzgrundverordnung. Sie ist auch für Rechtsanwälte verbindlich.

Wenn durch einen Angriff die Daten Ihrer Mandanten in fremde Hände geraten, können Sie schnell dafür haftbar gemacht werden. Mit einer Cyber-Versicherung lassen sich Haftpflichtschäden, aber auch Eigenschäden im Zusammenhang mit Cyberattacken abdecken. Damit sind Sie finanziell geschützt.

Was ist eine Cyber-Versicherung?

Eine Cyber-Versicherung oder auch Cyber-Risk-Versicherung stellt eine Kombination aus Haftpflichtversicherung und Eigenschadenversicherung dar. Es handelt sich um ein Versicherungsprodukt mit diversen Ausgestaltungen und Bezeichnungen. Die Versicherung tritt dann ein, wenn finanzielle Schäden entstehen, weil die Sicherheit Ihres IT-Systems oder die Sicherheit von bei Ihnen gespeicherten elektronischen Daten verletzt wurde – durch Diebstahl, Löschung, Verschlüsselung, Manipulation, Missbrauch oder unzulässige Veröffentlichung.

Diese Schäden deckt die Cyber-Versicherung ab

Die Cyber-Versicherung deckt grundsätzlich folgende Schäden und Kosten ab:

1. Drittschäden

Werden die Daten Ihrer Mandanten aus Ihrem IT-System gestohlen oder missbraucht, können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Die Cyber-Versicherung leistet für solche Drittschäden Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

2. Eigenschäden

Die Cyber-Versicherung kommt für die Kosten zur Rekonstruktion Ihres IT-Systems und verlorener Daten auf. Auch Schäden für Betriebsunterbrechungen Ihrer Kanzlei wegen einer Cyberattacke werden übernommen. Dann zahlt die Versicherung einen vereinbarten Tagessatz.

3. Servicekosten

Die Cyber-Versicherung übernimmt die Kosten für spezielle Service-Leistungen im Zusammenhang mit der Schadenermittlung und -minderung:

  • Maßnahmen der IT-Forensik: Fachkundige Ermittlung der Schadenursachen, des Schadenausmaßes, der Verursacher und der Betroffenen;
  • Unterstützung beim Krisenmanagement, zum Beispiel bei PR-Maßnahmen;
  • bei Bedarf Unterstützung durch spezialisierte Anwälte für IT-und Datenschutzrecht.

Der Leistungsumfang der Cyber-Versicherung

Den meisten Cyber-Versicherungen liegen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickelte Musterbedingungen zugrunde. Abweichungen davon sind je nach Anbieter möglich. Cyber-Versicherungen umfassen üblicherweise folgende Leistungsmerkmale und Bedingungen:

  • Beiträge orientieren sich am Jahresumsatz bzw. Jahreshonorar und an der Versicherungssumme.
  • Die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen ist je nach Tarif möglich bzw. vorgesehen.
  • In der Regel kann zwischen unterschiedlichen Laufzeiten gewählt werden.
  • Die Cyber-Versicherung leistet je nach Schadenhöhe bzw. anfallenden Kosten, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.

Das ist bei Cyber-Schutz zu beachten

Die Tarife und Angebote bei Cyber-Versicherungen sind recht unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich zu empfehlen – nicht nur bezüglich der Prämien. Manche Versicherungen sind modular aufgebaut. Der Versicherungsnehmer kann dann seinen Versicherungsschutz selbst „zusammenbauen“. Nicht selten existieren „Schnittmengen“ zu anderen Versicherungsprodukten, zum Beispiel zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, zur Büro- und Elektronikversicherung oder zur Bürohaftpflichtversicherung. Zum Teil ist es auch möglich, den Cyber-Schutz als Zusatzschutz zum schon bestehenden Versicherungsschutz zu vereinbaren. Das zeigt, es gibt viele Parameter, die zu prüfen sind. Dafür sollten Sie Experten vertrauen.

Ihr kostenfreier und unverbindlicher Vorschlag

Als unabhängiger Fachversicherungsmakler bieten wir Ihnen Expertise beim Versicherungsschutz für die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe. Das gilt selbstverständlich auch beim Cyber-Schutz. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Versicherung, die maßgeschneidert zu den Gegebenheiten Ihrer Kanzlei passt.

Oder Sie haben schon konkrete Vorstellungen, dann fordern Sie einfach kostenfrei und unverbindlich einen Vorschlag für Ihre Cyber-Versicherung an. Sie müssen nicht mehr dafür tun, als Kontakt zu uns aufzunehmen.

Unsere Fachexpertise ist Ihr Mehrwert

Mit Erfahrung, langjährigen Partnerschaften und innovativen Lösungsansätzen erzielen wir nachhaltige Ergebnisse und schaffen Vertrauen für unsere Mandanten. Wir sehen Versicherungsschutz nicht als einen einmaligen, fallweisen Vorgang, sondern als Prozess, den es stetig zu optimieren gilt. Wir sind Ihr verlässlicher Partner bei der Identifizierung, Gestaltung und Betreuung von optimalen Versicherungskonzepten.

Beratungstermin vereinbaren Was Kunden sagen

Telefonischer Kontakt

Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr

oder

Beratungstermin vereinbaren



Das könnte Sie auch interessieren:

Cyber Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger1
30. Juli 2024

Cyber-Versicherung im digitalen Zeitalter immer wichtiger

Wirksamer Cyber-Versicherungsschutz – im digitalen Zeitalter immer wichtiger Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht von spektakulären Cyber-Angriffen berichtet…

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften
14. Mai 2024

Berufshaftpflichtschutz in Berufsausübungsgesellschaften

Mindestanforderungen und ausreichende Deckung Vor nicht ganz zwei Jahren – am 1. August 2022 – ist die sogenannte große BRAO-Reform…

Vergleiche und anwaltliche Beratungshaftung 1
11. März 2024

Vergleiche und anwaltliche Beratungshaftung

Anwaltliche Beratungshaftung bei Vergleichen – ein wichtiges BGH-Urteil Im Rechtsleben kommt es häufig zu Vergleichen. Darunter werden vertragliche Vereinbarungen verstanden,…