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BU-Versicherung für Juristen

 14. Oktober 2021   |    Constantin Behrschmidt

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Mehr als sinnvoll – privater Berufsunfähigkeitsschutz für Rechtsanwälte!

Als Rechtsanwalt ist man nicht davor gefeit, berufsunfähig zu werden. Zwar sind BU-Risiken wegen körperlicher Belastung im Vergleich zu anderen Berufen weniger relevant doch schwere Erkrankungen wie Krebs, die die Berufsausübung unmöglich machen, können auch Anwälte treffen. Noch mehr gilt dies für psychische Erkrankungen – heute Berufsunfähigkeitsursache Nummer 1. Die Anwaltstätigkeit ist aufreibend und kann an den Nerven zerren. Nicht jeder hält dem Dauerdruck stand. Und wie sieht es im Fall der Berufsunfähigkeit mit der finanziellen Absicherung aus?

Ungenügend – die Regelung der BU-Rente beim Versorgungswerk

Bei selbständigen Rechtsanwälten ist das jeweilige Versorgungswerk für Berufsunfähigkeitsrenten zuständig. Die Satzungen der einzelnen Versorgungswerke enthalten dazu Bestimmungen. Sie regeln Leistungspflicht und Leistungshöhe. Die Formulierungen sind nicht deckungsgleich und es gibt Unterschiede im Detail. In einem Punkt stimmen die Satzungen aber überein:

Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht erst, wenn man als Anwalt vollständig berufsunfähig ist und deswegen die anwaltliche Tätigkeit einstellt bzw. eingestellt hat.

Diese Anforderung ist sehr restriktiv. Denn sie bedeutet, dass selbst bei einer noch möglichen 10prozentigen oder 20prozentigen Tätigkeit kein Anspruch auf BU-Rente besteht. Dass Anwälte vollständig berufsunfähig werden, kommt eher selten vor. In der Regel können selbst bei schwereren Erkrankungen noch gewisse Tätigkeiten ausgeübt werden. Auch die Einstellung der anwaltlichen Tätigkeit alleine genügt nicht. Dies ist zwar notwendig, um einen Anspruch auf BU-Rente geltend machen zu können, aber nicht hinreichend. Es muss tatsächlich vollständige Berufsunfähigkeit gegeben sein. Ansonsten kann der Anwalt auf mögliche Teiltätigkeiten verwiesen werden – unabhängig davon wie realistisch oder finanziell tragfähig diese sind.

Diese restriktive Handhabung von BU-Renten durch Versorgungswerke wird von der Rechtsprechung seit Langem bestätigt. Das Bild, man müsse schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen, um als Anwalt Aussicht auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu haben, ist daher nicht ganz falsch. Es zeigt gleichzeitig, dass der berufsständische BU-Schutz für Anwälte ungenügend ist. Er greift nur im Extremfall.

ACHTUNG! Ihr Versorgungswerk zahlt grundsätzlich nur bei einer hundertprozentigen Berufsunfähigkeit eine BU-Rente aus. Das bedeutet: Sie haben die Verpflichtung zur Rückgabe Ihrer anwaltlichen Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Welche Gründe sprechen für eine private BU-Versicherung?

Eine ergänzende private BU-Versicherung für Anwälte macht daher absolut Sinn. Der BU-Schutz des Versorgungswerks deckt ausschließlich 100prozentige Berufsunfähigkeit ab. Privater Berufsunfähigkeitsschutz greift dagegen üblicherweise schon voll ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Er trägt so maßgeblich zur Reduzierung des finanziellen Risikos der Berufsunfähigkeit bei.

Das Risiko ist erheblich, denn in vielen Fällen bildet die anwaltliche Tätigkeit die wirtschaftliche Existenzgrundlage und die Wahrscheinlichkeit einer längeren vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit steigt mit der Dauer der Berufsausübung. Bricht das Einkommen weg oder reduziert sich drastisch, dann ist ohne BU-Rente der gewohnte Lebensstandard sehr schnell in Frage gestellt. Dagegen sollte man sich als Anwalt schützen – umso mehr, wenn noch Familienangehörige zu versorgen sind.

Was ist mit angestellten Rechtsanwälten?

Angestellte Rechtsanwälte können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und sich ebenfalls im jeweiligen Versorgungswerk versichern. Voraussetzung ist eine Berufsausübung, die anwaltlicher Tätigkeit entspricht – zum Beispiel als angestellter Anwalt in einer Kanzlei. Bei anderen Tätigkeitsprofilen gilt das nicht. Dann besteht gesetzliche Rentenversicherungspflicht.

Für angestellte Anwälte mit berufsständischem Versorgungsanspruch gilt bezüglich der BU-Rente das Gleiche wie bei selbständigen Anwälten. Bei rentenversicherungspflichtigen Anwälten kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen. Die Leistungen sind hier aber so schmal bemessen, dass ein privater Berufsunfähigkeitsschutz ebenfalls dringend zu empfehlen ist. Fazit: angestellte Anwälte sollten – unabhängig von ihrem Versorgungsstatus – ebenfalls mit einer BU-Versicherung finanziell vorsorgen.

Worauf sollte man bei BU-Tarifen achten?

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind komplexe Versicherungen und selbst für im Vertragsrecht geübte Anwälte nicht immer einfach zu verstehen. Die Bedingungswerke sind umfangreich und man findet am Markt eine erhebliche Bandbreite an Ausgestaltungen, außerdem große Unterschiede, was das Preis-Leistungs-Verhältnis betrifft.

Zwar verzichten die meisten Versicherer in ihren BU-Tarifen inzwischen auf die sogenannte abstrakte Verweisung, bei Freiberuflern wie Rechtsanwälten wird aber für die Leistungspflicht geprüft, ob eine Umorganisation des Büros oder der Kanzlei zumutbar möglich ist, um trotz gesundheitlicher Einschränkung den Beruf auszuüben. Konkrete Handhabung und Anforderungen sind dabei unterschiedlich.

Wichtig ist die Vereinbarung einer ausreichend hohen BU-Rente, die im Falle des Falles auch eine finanziell gesicherte Existenz ermöglicht. Je früher die Versicherung abgeschlossen wird, umso besser sind die Einstiegskonditionen. Denn das Einstiegsalter und der Gesundheitszustand spielen beim Beitrag eine wichtige Rolle. In jungen Jahren startet man zu den besten Bedingungen.

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