
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) geht ins Gesetzgebungsverfahren
16. Mai 2012 | Constantin Behrschmidt
Das Bundesministerium der Justiz meldete am heutigen Tage durch eine Pressemitteilung, dass die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ins Gesetzgebungsverfahren geht.
Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes kann Anfang 2013 gerechnet werden.
Über den folgenden Link gelangen Sie zur Pressemitteilung des BMJ:
Kategorie: PartG mbB | VSH
Das könnte Sie auch interessieren:

Berufshaftpflichtversicherung – warum überhaupt?
Wieso überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung? Auch bei größter Sorgfalt und hoher Professionalität – niemand ist in seinem Beruf vor Fehlern gefeit. […]

Berufshaftpflicht für Anwälte – was ist versichert?
Welche Schäden sind bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte versichert? Wer als Rechtsanwalt zugelassen und tätig sein will, benötigt dafür zwingend […]

Berufs-, Vermögensschaden- oder Betriebshaftpflichtversicherung?
Was brauche ich – Berufshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht oder doch eine Betriebshaftpflichtversicherung? Die Begriffe Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung werden oft miteinander verwechselt […]
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu
"Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) geht ins Gesetzgebungsverfahren"