
Funktionsweise und Risiken der Ständeversorgung der Rechtsanwälte
6. September 2012 | Constantin Behrschmidt
Steuerliche Behandlung der Versorgungswerkrente in der Anspar- und der Rentenphase
Seitdem im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz neu eingeführt wurde, werden die berufsständischen Versorgungswerke in der Rentenphase stärker besteuert.
Die Versorgungswerke sind der so genannten Schicht 1 zuzuordnen.
Sie zählen somit zur Basisversorgung, wie auch die gesetzliche Rentenversicherung oder die private Basisrente („Rürup-Rente“).
Die Beiträge sind, mit steigender Tendenz steuerlich abzugsfähig (in 2012: 74%; ab 2025: 100%).
Die Renten sind aber, je nach Renteneintrittsdatum, mit steigender Tendenz steuerpflichtig (in 2012: 64%; in 2020: 70%; in 2030: 90%; ab 2040: 100%).
FAZIT: Die neue so genannte Kohortenbesteuerung führt oftmals dazu, dass eine nicht unerhebliche Steuerbelastung auf den Versorgungsempfänger zukommt. Eine individuelle Analyse der Gesamtsituation kann hier helfen, eine angemessene Altersversorgung aufzubauen.
Kategorie: Altersversorgung
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu
"Funktionsweise und Risiken der Ständeversorgung der Rechtsanwälte"