Neues Gesetz für Syndikusanwälte könnte noch in 2015 verabschiedet werden
27. November 2015 | Constantin Behrschmidt
In ihrem Newsletter informierte die Bundesrechtsanwaltskammer heute darüber, dass der Rechtsausschuss am 02.12.2015 über die beiden gleichlautenden von Bundesregierung und den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfe zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte berät.
Das Plenum des Bundestages tagt in 2015 noch einmal in der 49. und in der 52. Kalenderwoche.
Wenn das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, müsste daher spätestens am 18.12.2015 die Zweite und Dritte Lesung im Bundestag stattfinden. In den Gesetzentwürfen ist ein Inkrafttreten für den ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats vorgesehen.
Kategorie: Berufsrecht
Schlagwörter Gesetz für Syndikusanwälte
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