Haftpflichtschutz für Existenzgründer und Einzelanwälte
Das müssen Sie bei der Berufshaftpflichtversicherung beachten
Die Mindestversicherungssumme beträgt für Einzelanwälte 250.000 Euro bezogen auf den einzelnen Schadensfall. Für alle Schadensfälle innerhalb eines Versicherungsjahres muss eine Mindest-Gesamtdeckung von einer Million Euro gewährleistet sein. Höhere Summen können natürlich vereinbart werden.
Für Unternehmensjuristen, die ausschließlich als Syndikus-Anwälte tätig sind, besteht seit 2016 keine Pflicht mehr, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist nur noch zwingend, wenn zusätzlich auch eine Zulassung als Rechtsanwalt erfolgt, selbst wenn die Tätigkeit in diesem Rahmen nur einen geringen Umfang ausweist.
Wollen Sie als Existenzgründer erstmals zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer. Wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie bedarfsgerecht für eine optimale Existenzabsicherung.
Angebot jetzt anfordernSonderfall: Einzelanwalt in der Bürogemeinschaft
Besondere Sorgfalt ist geboten, falls Sie als Einzelanwalt in einer Bürogemeinschaft tätig sind. Es muss nämlich eine klare Unterscheidung zur Sozietät bestehen, bei der spezifische Versicherungs-Anforderungen zu beachten sind. Bei der Bürogemeinschaft betreiben Sie mit anderen Einzelanwälten zusammen ein gemeinsames Büro – und zwar ausschließlich zum Zweck der administrativen Abwicklung, ansonsten sind Sie völlig eigenständig tätig. Das muss auch nach außen zum Ausdruck kommen – durch eigene Türschilder, eigene Telefonnummern, eigene Briefbögen etc. Bei einem gemeinsamen Internetauftritt ist der Zusatz: „in Bürogemeinschaft“ erforderlich. Andernfalls kann das Bestehen einer Schein-Sozietät vermutet werden und der Versicherungsschutz muss anders konstruiert werden.
Leistungsmerkmale des Versicherungsschutzes für Einzelanwälte
- Schadensersatz: Im Schadensfall leistet die Versicherung Schadensersatz in Höhe des eingetretenen Schadens, maximal jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme; bei vorsätzlichen oder wissentlichen Pflichtverletzungen (Sonderfall PartG mbB) ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Versicherte Tätigkeiten: neben der „klassischen“ Anwaltstätigkeit sind weitere „anwaltsnahe“ Tätigkeiten mitversichert, zum Beispiel Tätigkeiten in Rahmen der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, in der Vormundschaft und Betreuung, als Schlichter, Mediator oder Notarvertreter.
- Versicherungsprämien: die Höhe der Prämien hängt außer von der Versicherungssumme von der jeweiligen juristischen Fachrichtung, einer evtl. Selbstbeteiligung und den Honorareinnahmen auf Jahresbasis ab. Für Existenzgründer und Syndikus-Anwälte sind besonders günstige Konditionen möglich.
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Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir selbstverständlich auch bei anderen Versicherungsthemen gerne für Sie da. Stets mit der Zielsetzung, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, analysieren wir den Versicherungsmarkt kritisch und objektiv. In vielen Bereichen haben wir mit Versicherern Sonderkonzepte entwickelt, die unseren Mandanten ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.
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