Haftpflichtschutz für Existenzgründer und Einzelsteuerberater
Das müssen Sie bei Ihrem Berufshaftpflichtschutz beachten
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss bei Steuerberatern in Einzeltätigkeit mindestens eine Versicherungssumme von 250.000 Euro pro Schadensfall und eine Mindest-Versicherungssumme von einer Million Euro für alle Schadensfälle in einem Jahr aufweisen. Darüber hinaus können die Versicherungssummen selbstverständlich frei vereinbart werden.
Dies gilt auch für Steuerberater in Bürogemeinschaften. Bei der Bürogemeinschaft bleibt die Eigenständigkeit als Steuerberater vollständig erhalten, es werden nur typische Büroaufgaben gemeinschaftlich betrieben. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften – im Unterschied zur Sozietät – ausschließlich für ihre eigene Tätigkeit, nicht für die der anderen Mitglieder. Die Organisation als Bürogemeinschaft muss auch nach außen deutlich werden – zum Beispiel durch den Zusatz „in Bürogemeinschaft“ bei Außenauftritten -, um nicht die Vermutung einer versicherungstechnisch anders zu beurteilenden Schein-Sozietät nahezulegen.
Seit 2008 ist die Steuerberater-Tätigkeit auch als Syndikus-Steuerberater in einem Anstellungsverhältnis bei einem nicht-berufsständischen Arbeitgeber möglich. Dabei muss die Tätigkeit als Steuerberater neben der Anstellung weiterhin gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, über einen eigenen Berufshaftpflichtschutz zu verfügen.
Angebot jetzt anfordernLeistungsmerkmale des Versicherungsschutzes
- Schadensersatz: Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz in der tatsächlichen Schadenshöhe, höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen.
- Versicherte Tätigkeiten: Der Versicherungsschutz greift bei allen Tätigkeiten, die zu den Aufgaben eines Steuerberaters gehören. Dazu gehören insbesondere Erstellung von Steuerklärungen, Buchführung und Jahresabschlusserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Beratung bei Steuerrechtsdurchsetzung, Steuergestaltung und in betriebswirtschaftlichen Fragen. Mitarbeiter in der Steuerkanzlei sind in der Regel mitversichert.
- Versicherungsprämien: Die Höhe der Beiträge hängt außer von der Versicherungssumme von einer evtl. Selbstbeteiligung und den jährlichen Umsätzen der Steuerkanzlei ab. Syndikus-Steuerberater erhalten vielfach wegen des meist geringen Umfangs der eigenständigen Steuerberater-Tätigkeit „Vorzugskonditionen“.
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