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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die PartG mbB – Teil 5 – Versicherungssumme für Wirtschaftsprüfer

 11. Juni 2012   |    Constantin Behrschmidt

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Selbstverständlich haben auch Wirtschaftsprüfer künftig die Möglichkeit, sich in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu organisieren (PartG mbB).

Hinsichtlich der für Wirtschaftsprüfer geltenden Mindestversicherungssumme wird an dem Regelungsansatz des § 54 Abs. 1 WPO festgehalten, wonach diese 1.000.000 Euro beträgt. Eine Begrenzung der Jahreshöchstleistung ist nicht zulässig. Diese Regelung ist gemäß § 130 Absatz 1 und 2 WPO entsprechend auch für vereidigte Buchprüfer anzuwenden.

Auch eine aus Wirtschaftsprüfern bestehende PartG mbB kann die Haftung durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf 4.000.000 Euro begrenzen, soweit in dieser Höhe Versicherungsschutz vorgehalten wird.



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