Verzicht auf den Future-Service bei Pensionszusagen nun rechtssicher möglich
16. August 2012 | Constantin Behrschmidt
Das lange erwartete Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Thema „Verzicht eines beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführers auf nicht erdiente Anwartschaften aus seiner Pensionszusage (sog. FUTURE-SERVICE)“ wurde nun endlich am 14.08.2012 veröffentlicht.
Dies eröffnet nun weitreichende Möglichkeiten eine bestehende unterfinanzierte Pensionszusage OHNE steuerliche Nachteile für den Geschäftsführer großteils zu korrigieren. Der Aufbau der Altersvorsorge kann somit deutlich flexibilisiert und vom Unternehmen gelöst werden.
Auf den bereits erdienten Anspruch kann jedoch nach wie vor NICHT steuerlich neutral verzichtet werden.
Um auf den FUTURE Service verzichten zu können sind verschiedene Maßnahmen nötig, die wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen.
Aufgrund der umfangreichen rechtlichen Änderungen der Vergangenheit und der bereits feststehenden zukünftigen Veränderungen empfehlen wir noch folgende Punkte zu beachten:
1. Wurde ein möglicher Versorgungsausgleich bereits geregelt (Neuordnung des Versorgungsausgleichsrechts in 2009)?
2. Welche insolvenzsichernden Maßnahmen wurden getroffen (z.B. Teilauslagerung auf eine Unterstützungskasse wg. BGH-Urteil IX ZR 138/04)?
3. Hohe Zusatzkosten aufgrund der Einführung der UNISEX-Versicherungstarife zum 21.12.2012.
4. Risiken aus der Auflösung der Rückstellung in der Rentenbezugszeit.
5. Unkalkulierbare Kosten des tatsächlichen Aufwandes aus der Rentenzahlung.
Wir empfehlen dringend schnellstmöglich eine Überprüfung und Neuordnung der Pensionszusagen durchzuführen.
Dies kann dem Unternehmen enorme Kosten ersparen und gleichzeitig dem Geschäftsführer Planungssicherheit für seinen Ruhestand verschaffen.
Sie können sich gerne per Email an mich wenden, falls hierzu Fragen bestehen.
Kategorie: Altersversorgung
Schlagwörter Pensionszusage
Das könnte Sie auch interessieren:
Berufshaftpflicht für Berufsbetreuer: Warum Anwälte ihre Police prüfen sollten
Haftpflichtschutz für Berufsbetreuer, vermeiden Sie als Anwalt Haftungsrisiken! Mit der Betreuungsrechtsreform 2023 wurden die Anforderungen an berufliche Betreuer umfassend novelliert. […]
Anwaltliche Tätigkeit: Zulassung, Kanzlei und Versicherung
Anwaltliche Tätigkeit – Zulassung, Registrierung und Berufshaftpflichtversicherung Für die Aufnahme einer anwaltlichen Tätigkeit ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zwingend erforderlich. […]
Haftungsrisiken für Steuerberater bei Mandanteninsolvenz
Haftungsrisiken nicht unterschätzen – die Haftung des Steuerberaters bei drohender Mandanteninsolvenz Ein Steuerberater ist kein Insolvenzverwalter und im Rahmen seines […]
