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Berufshaftpflicht – was gilt bei Nachhaftung?

 19. Dezember 2022   |    Constantin Behrschmidt

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Nachhaftung bei der Berufshaftpflicht – wie lange haften Versicherer?

Nachhaftung ist ein Thema, das generell Haftpflichtversicherungen betrifft, in besonderer Weise aber die Berufshaftpflicht. Wie lange ist der Versicherer in der Leistungspflicht, auch wenn der Versicherungsvertrag beendet ist? Darum geht es!

Tatsächlich kann es gerade im Zusammenhang mit Berufsfehlern länger dauern, bis ein Schaden erkannt und Schadensersatz geltend gemacht wird. Unter Umständen liegen zwischen dem Zeitpunkt des schadensbegründenden „Fehlhandelns“ und dem Zeitpunkt der Schadensersatzforderung Jahre. Wurde der Versicherungsschutz zwischenzeitlich beendet, könnte der Versicherer sich ohne Nachhaftung unter Hinweis auf den beendeten Vertrag einfach der Leistung entziehen.

Nachhaftungsklausel – wann tritt der Versicherungsfall ein?

Mit der Nachhaftungsklausel im Vertrag ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auch in solchen Fällen besteht. Nachhaftungsklauseln sind bei Berufshaftpflichtversicherungen üblich. In der Klausel wird festgelegt, dass der Versicherungsschutz auch nach Beendigung des Vertrags besteht, sofern der Versicherungsfall während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten ist, aber bis zur Beendigung des Vertrages nicht bekannt war.

Mit dieser Klausel kommt die sogenannte Verstoßtheorie bei der Feststellung des Zeitpunkts eines Versicherungsfalls zur Anwendung. Danach tritt der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der berufliche Verstoß begangen wurde, der den Schaden bewirkt. Versicherungsfall ist der schadenverursachende Fehler des Versicherten, nicht der tatsächliche Schadenseintritt. Dies ist eine Besonderheit im Zusammenhang mit Berufshaftpflichtversicherungen. Bei anderen Versicherungen gilt die sogenannte Schadensereignistheorie. Hier ist für den Versicherungsfall der tatsächliche Schadenseintritt maßgebend.

Zeitliche Geltung der Nachhaftung unterschiedlich geregelt

Die zeitliche Geltung der Nachhaftung ist bei Berufshaftpflichtversicherungen unterschiedlich geregelt. Das hängt vom jeweiligen Versicherer und Versicherungstarif hat. Bei einigen Versicherungen besteht eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, bei anderen findet man Zeiträume von drei, fünf oder zehn Jahren. Der Nachhaftungszeitraum ist auch vor dem Hintergrund der geltenden gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche zu sehen. Hier gilt seit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren, in bestimmten Fällen von zehn Jahren. Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund „…Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit“ (§ 199 Abs. 2 BGB) beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.

Wann ist die Nachhaftung in der Berufshaftpflicht relevant?

Bei Berufen mit obligatorischer Berufshaftpflichtversicherung wie zum Beispiel bei Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Ärzten, Architekten usw. besteht während der Berufsausübung zwangsläufig immer ein Berufshaftpflichtschutz. Die Frage der Nachhaftung stellt sich hier dann, wenn der Berufshaftpflichtschutz wegen Aufgabe der Berufstätigkeit beendet wird – oft im Zusammenhang mit dem Eintritt in den Ruhestand. Nachhaftung kann auch ein Thema werden, wenn der Versicherungsanbieter gewechselt wird. Dann geht es unter Umständen darum zu klären, welcher Versicherer für einen Schaden zuständig ist – der alte wegen der Nachhaftung oder der neue, weil der Schaden bereits dem neuen Vertrag zuzuordnen ist.

Rückwärtsversicherung – Vorhaftung statt Nachhaftung

Während die Nachhaftung die Leistungspflicht nach Beendigung des Versicherungsvertrags regelt, gibt es eine weitere Klausel, die sich auf die Leistungspflicht für schadensbegründende Fälle außerhalb des Vertragszeitraums bezieht – die sogenannte Rückwärtsdeckung. Man könnte in diesem Fall auch von „Vorhaftung“ sprechen. Bei der Rückwärtsversicherung wird ein rückwirkender Versicherungsschutz vereinbart. Voraussetzung ist üblicherweise, dass dem Versicherungsnehmer relevante Versicherungsfälle bis zum Abschluss nicht bekannt geworden sind und keine Deckung durch einen anderen Vertrag besteht. Außerdem wird die Rückwärtsdeckung durchweg zeitlich befristet.

Wir achten auf die Nachhaftung

Die Nachhaftungsklausel ist ein wichtiger Punkt bei der Auswahl von Berufshaftpflichtschutz. Wie bei anderen Themen die sich gerne im „Kleingedruckten“ der Versicherungsbedingungen verstecken, achten die Experten von Behrschmidt & Kollegen bei ihren Empfehlungen darauf, dass hier eine angemessene Regelung im Interesse des Versicherungsnehmers besteht. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung.



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