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Interview mit MARKEL Deutschland | Spezialversicherer für Kammerberufe

 10. August 2016   |    Constantin Behrschmidt

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Seit 2012 gibt es im deutschen Berufshaftpflichtversicherungsmarkt der Kammerberufe mit MARKEL einen neuen Player, der mit innovativen Versicherungsbedingungen und günstigen Beiträgen der etablierten Konkurrenz das Leben schwer machen möchte. Grund genug für uns, sich das Unternehmen einmal genauer anzusehen.

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Wir sprachen mit Stephanie Rickinger B.A., die als Senior Underwriter für den Bereich Rechtsanwälte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei MARKEL in München tätig ist.

Frau Rickinger, würden Sie bitte das Unternehmen MARKEL kurz vorstellen?

Markel International Deutschland ist Spezialversicherer für Produkte im Bereich Vermögensschaden- und Berufshaftpflicht für sämtliche Dienstleister. Neben Rechtsanwälten, Architekten, IT-Unternehmen und Unternehmensberatern sichern wir z.B. auch Cyber und D&O Risiken ab. Mit modernen Ansätzen bieten wir Versicherungslösungen auf die  Entwicklung hin zu einer Service und Dienstleistungsgesellschaft.

Hier noch ein paar Eckdaten: Markel Deutschland ist die selbstständige deutsche Niederlassung eines starken globalen Versicherers (Markel Corporation), der 1930 in Richmond (USA) gegründet wurde und seit dem familiengeführt ist. Seit vielen Jahren hat sich Markel, mit seinen weltweit 3.600 Mitarbeitern, auf dem globalen Markt als Nischen- und Spezialversicherer etabliert und möchte sich nun mit dem gleichen hohen Qualitätsstandard auch in Deutschland einen Namen machen.

Haben Sie bestimmte Zielgruppen im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Kammerberufen?

Neben einem Spezialkonzept für Architekten und Ingenieure bieten wir besonders für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spezielle Versicherungslösungen. Unser Angebot reicht hier von der Einzelkanzlei bis hin zur sehr großen PartGmbB oder Sozietät. Besonders attraktiv ist unser Angebot  für Kanzleien von 1-15 Berufsträgern.

Was unterscheidet Ihrer Meinung nach MARKEL von anderen renommierten Berufshaftpflichtversicherern wie Allianz, Ergo oder HDI?

Unser Ansatz: Wir glauben dass sicherer und hochwertiger Risikoschutz auch modern sein kann. So  kalkulieren wir nicht, wie branchenüblich mit einer Pro-Kopf-Prämie, sondern nutzen einen Umsatztarif.

Echter Mehrwert für den Kunden ist dabei, dass die Quersubvention von schweren durch einfache Risiken wegfällt. Bspw. ist die Qualität der Kanzleiorganisation sowie der Berufsträger (inkl. Aus- und Weiterbildung) wichtiges Kriterium unserer Risikobewertung. Auch die Tätigkeitsschwerpunkte und Organisationsstruktur der Kanzlei spielen eine Rolle. Dadurch ergeben sich für die Kanzleien häufig enorme Einsparpotentiale.

Außerdem haben wir den (nachvollziehbaren) Trend hin zu berufsständischen Gesellschaften, wie bspw. der PartGmbB erkannt. Wir möchten flexible Lösungen für einen Markt in Bewegung bieten.

Wie schaut es im Schadensfall aus Frau Rickinger? Haben Sie eine eigene Schadensabteilung?

Ja. In unserer Schadenabteilung arbeiten ausschließlich Schadenjuristen und es wird nach deutschen Standards / Recht reguliert. Auch im Schadensfall wollen wir mit überdurchschnittlicher Kompetenz bei unseren Kunden punkten.

Warum sollte ein Anwalt seine Berufshaftpflicht bei MARKEL abschließen?

Wir bieten viele Vorteile. Als Spezialversicherer für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können unsere Kunden darauf vertrauen, dass wir uns tagtäglich ganz intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Unser Standort in Deutschland verfügt über sehr kompetente und serviceorientierte Mitarbeiter. Dadurch ist es uns bspw. möglich, sehr moderne und umfangreiche Bedingungen zu bieten. Unser Eigenschadenbaustein, sowie die Cyberdeckung zeigen, dass wir mit der Digitalisierung mitgehen und entsprechende (neue) Risiken erkennen.

Außerdem sind unsere Versicherungsbedingungen verständlich und durchgeschrieben, was auch das Risiko der Falschberatung  für den Makler reduziert. Kostenseitig können sich durch unsere risikogerechteren Prämien teilweise enorme Kosteneinsparungen für die Kanzleien realisieren.

Anwälte sind eher konservativ eingestellt in der Auswahl des Berufshaftpflichtversicherers. Oft werden höhere Prämien akzeptiert, weil man die Marke kennt. Was sagen Sie Anwälten, die zwar ihr Angebot interessant finden, aber aufgrund der in Deutschland noch eher unbekannten Marke MARKEL zögern, die Berufshaftpflichtversicherung bei Ihnen abzuschließen?

Markel Deutschland muss seine Bekanntheit erst etablieren, das stimmt. Unsere Strategie ist dabei ganz einfach: Wir wollen durch Leistung überzeugen statt mit Markenimage. Unsere Mehrwerte sprechen für sich und wir sind uns sicher, dass sich das eher früh als spät auf dem Markt herumsprechen wird.

Auch sonst stehen wir den deutschen Versicherern in nichts nach: Markel ist ein finanzstarker Versicherer, der regelmäßig von allen großen Rating Agenturen A-gerated wird.

Unsere Bedingungen entsprechen deutschen Standards, für die Verträge gilt deutsches Recht und Gerichtsstand. Über unsere Niederlassung im schönen München werden alle Geschäftsabläufe abgewickelt. Natürlich auf Deutsch. Auf Anfrage können wir allerdings auch Bayrisch liefern.

Sie bieten optional eine Cyber- und Datenschutz-Eigenschadenversicherung an. Was beinhaltet diese?

Cybercrime (Viren, Hackerangriffe, Datenklau etc.) ist leider ein Wachstumsmarkt. Dies ist gerade für Rechtsanwaltskanzleien problematisch, da diese über sehr sensible Daten ihrer Mandanten verfügen, was nicht zuletzt auch die Panama Paper Thematik offenbart hat. Ein Angriff (gezielt oder ungezielt) kann nicht nur zu enormen Kosten, sondern auch Vertrauensverlust führen. Deshalb ist es wichtig für den Fall der Fälle Unterstützung zu haben und zwar nicht nur finanzieller Natur: IT Forensiker müssen schnellstmöglich das Datenleck identifizieren und schließen, PR Berater und spezialisierte Kanzleien beraten wer im Schadenfall wie zu informieren ist. Auch die Wiederherstellung beschädigter oder zerstörter Daten oder Software wird von dem Baustein abgedeckt.

Für größere Kanzleien bieten wir eine eigenständige Cyberdeckung, welche vom Umfang und Deckungssummen an die entsprechenden Bedürfnisse angepasst ist.

Auch eine D&O Außenhaftungsversicherung haben Sie als Zusatzoption im Programm. Was bietet diese?

Wir bieten Versicherungsschutz für Mitglieder der geschäftsführenden Organe des Versicherungsnehmers (Vorstand, Geschäftsführung, Board of Directors) und Mitglieder der Kontrollorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirats oder Kuratorium) für den Fall, dass diese aufgrund eines Vermögensschadens durch einen Dritten in Anspruch genommen werden.

Auch hier gilt, dass wir für große Kanzleien eine eigenständige D&O Deckung anbieten.

Im Rahmen Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erhält der Kunde automatisch eine Eigenschadenversicherung. Was ist darunter zu verstehen?

Unsere Kunden erhalten Versicherungsschutz bei

  • Reputationsschäden
  • Veränderung oder Blockierung der eigenen Website
  • Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente
  • Domainschutz-Versicherung

In Ihren Bedingungen findet sich auch die Mitversicherung der Tätigkeit als Hausverwalter oder Datenschutzbeauftragter. Was können Sie uns dazu sagen?

Das ist richtig. Damit bieten wir unseren Kunden Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen eines Dritten. Auch die Tätigkeit als Hausverwalter ist mitversichert, solange nicht mehr als 30 Wohneinheiten verwaltet werden.

Bei vielen anderen Versicherern muss für diese Tätigkeiten eine extra Police abgeschlossen werden.



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