Onlineportal myBehrschmidt Erstgespräch direkt anfragen Kontakt wir hören zu

So erreichen Sie uns

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Ist die Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro noch zeitgemäß?

 6. August 2015   |    Constantin Behrschmidt

Jetzt beraten lassen

Seit mehr als 100 Jahren können Rechtsanwälte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Der Abschluss war zunächst auf freiwilliger Basis möglich.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde aus einem doppelseitigen Schutzgedanken heraus geboren. Sie schützt nicht nur das Vermögen der geschädigten Mandantschaft, sondern im Umkehrschluss natürlich auch das Vermögen des Rechtsanwaltes, der dem geschädigten Mandanten Schadensersatz schuldet.

Seit 1994 ist der Rechtsanwalt qua Gesetz zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Diese gesetzliche Versicherungspflicht ergibt sich aus § 51 BRAO. Die Mindestversicherungssumme wurde 1994 mit einem Betrag von 500.000 DM festgelegt. Durch die Einführung des Euro erfolgte faktisch eine Abwertung der Mindestversicherungssumme auf 250.000 Euro. Weitere Anpassungen hat es seit dem nicht mehr gegeben.

Zum Vergleich, müssen Versicherungsvermittler eine gesetzliche Mindestversicherungssumme von zurzeit 1.230.000 Euro pro Versicherungsfall, mindestens 1.800.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres, vorhalten. Diese Versicherungssummen werden alle 5 Jahre entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Änderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes angepasst.

Wir empfehlen Ihnen kritisch zu hinterfragen, ob für Sie als Rechtsanwalt eine Versicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall tatsächlich einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Erhöhungen der Versicherungssumme kosten oft weniger als man zunächst vermutet. Bei einer doppelten Versicherungssumme steigt der Versicherungsbeitrag nämlich nicht um das Doppelte, da der Eintritt eines Versicherungsfalles, der im Versicherungssummenspektrum von 0 – 250.000 Euro liegt, wesentlich wahrscheinlicher ist, als ein Versicherungsfall im Bereich von 250.001 – 500.000 Euro.

Nicht selten gelingt es uns als Spezialmakler für Kammerberufe durch die Anwendung von besonderen Konditionen eine höhere Versicherungssumme darzustellen, ohne das sich der Versicherungsbeitrag erhöht.

Bedenken Sie bitte, dass es nicht zuletzt Ihr Vermögen ist, das geschützt wird. Auch wenn im Berufsalltag wenig Zeit für die Prüfung der eigenen Berufshaftpflichtversicherung bleibt, sollten Sie hin und wieder ein paar Minuten aufwenden, um die Police auf Optimierungen oder Handlungsbedarf hin zu prüfen.

Idealerweise sprechen Sie hierüber mit einem spezialisierten Versicherungsmakler, der Ihnen diese Prüfaufgaben abnimmt und somit Ihre wertvolle Zeit geschont wird.



Das könnte Sie auch interessieren:

Vermögensschaden Haftpflicht Verstoßprinzip Verstoßtheorie
27. August 2025

Haftungsrisiken für Steuerberater bei Mandanteninsolvenz

Haftungsrisiken nicht unterschätzen – die Haftung des Steuerberaters bei drohender Mandanteninsolvenz Ein Steuerberater ist kein Insolvenzverwalter und im Rahmen seines […]

BRAO Reform und Mandatsgesellschaf 1
22. Juli 2025

Neuregelung 2025: Berufshaftpflicht Steuerberater & Ausland

Änderung zum 01. Juli 2025! Berufshaftpflichtschutz für Steuerberater – Haftungsausschlüsse im Ausland Am 1. Juli wird eine Regelung der Verordnung […]

Berufshaftpflichtversicherung worauf bei Abschluss achten 2023
12. Mai 2025

Steuerberaterhaftung und ein BGH-Urteil zu Anlagebetrug

Steuerberaterhaftung – Augen verschließen schützt nicht vor Schadensersatzpflicht! Steuerberater gehen mit ihrer Berufsausübung Haftungsrisiken ein und sind bei Berufsfehlern oder […]