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Rechtsschutzversicherung für Anwälte zur Absicherung eines Deckungsprozesses mit dem Berufshaftpflichtversicherer

 13. April 2016   |    Constantin Behrschmidt

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Natürlich sollte es für jeden Rechtsanwalt selbstverständlich sein, dass eine qualitativ hochwertige Berufshaftpflichtversicherung unterhalten wird. Doch auch wenn man dies unterstellt, kann es im Schadenfall Diskussionen mit dem Berufshaftpflichtversicherer geben.

Gerade bei hohen Haftungssummen wäre es blauäugig zu glauben, dass der Versicherer nur aufgrund einer langjährigen Geschäftsbeziehung stets Versicherungsschutz gewährt. Was ist, wenn vertragliche Obliegenheiten nicht sauber erfüllt wurden? Was ist mit wissentlicher Pflichtverletzung? Gibt es für den Schadensjuristen des Berufshaftpflichtversicheres Ansätze, die Deckung zu verweigern, so wird er diese Möglichkeiten in Betracht ziehen.

Nun müssen Sie vielleicht einen Deckungsprozess mit dem Versicherer führen. Juristischer Beistand eines Spezialisten empfiehlt sich sehr. Auch das Kostenrisiko wird nicht unerheblich sein. Da es um die Existenz Ihrer Kanzlei geht – und je nach Rechtsform auch um Ihre persönliche – empfehlen wir unbedingt den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Police auch bei Auseinandersetzungen bezüglich geschäftlicher Versicherungspolicen entsprechenden Versicherungsschutz bietet. Das ist nämlich keineswegs immer so.

Erschwerend kommt hinzu, dass einige Rechtsschutzversicherer für Rechtsanwälte gar keinen Versicherungsschutz anbieten wollen.

Wir können Sie professionell unterstützen. Sprechen Sie uns einfach auf das Thema an. Wir führen eine Ausschreibung für Ihre Kanzlei durch und präsentieren Ihnen Lösungsmöglichkeiten. Sie entscheiden dann, ob Sie diese umsetzen möchten. Die Ausschreibung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.



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