
Schaden übersteigt Versicherungssumme in der Vermögensschaden-Haftpflicht
7. Juli 2016 | Constantin Behrschmidt
Haben Sie sich schon einmal gefragt was passiert, wenn ein Ihnen vorgeworfener Vermögensschaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt?
Relativ klar ist, dass der Versicherer maximal für Schadensersatz bis zur Versicherungssumme leistet.
Problematisch wird es, wenn Sie z.B. auf Schadensersatz i.H.v. 1.500.000 EUR verklagt werden, aber nur eine Versicherungssumme von 250.000 EUR versichert haben.
„Übersteigt der geltend gemachte Haftpflichtanspruch die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Kosten sowie pauschalierte Auslagen…nicht pro rata, sondern nur in der fiktiven Höhe, wie sie entstanden wären, wenn der Haftpflichtanspruch der Versicherungssumme entsprochen hätte. …Bei den tatsächlichen Auslagen (Zeugen, Reisekosten, Sachverständigengutachten etc.) wird…nach dem Verhältnis zwischen Haftpflichtanspruch und Versicherungssumme gequotelt. Die Quotelung…gilt auch bei der außergerichtlichen Abwicklung (Gräfe / Brügge, Rn. D 201). Zu einer Quotelung kommt es nicht, wenn der Gesamtschaden nur wegen der Zinsen und/oder der Abwehrkosten die Versicherungssumme übersteigt (Terbille, Rn. 1918), die Quotelung ermittelt sich stets nur anhand des Hauptanspruchs.“ (Diller | AVB-RSW, Kommentar zur Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte | Verlag C. H. Beck München 2009).
Kosten werden regelmäßig nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Wird Ihnen aber ein die Versicherungssumme übersteigender Anspruch vorgeworfen, haben Sie ein Problem, denn der Versicherer erstattet nicht die gesamten Abwehrkosten, selbst wenn diese summenmäßig noch innerhalb der Versicherungssumme lägen. Der Versicherer wird die Kosten quoteln. Je höher der Ihnen vorgeworfene Anspruch und je niedriger die Versicherungssumme, umso höher ist Ihr Anteil an den Kosten.
Die Wahl einer bedarfsgerechten Versicherungssumme ist also auch im Hinblick auf das Kostenrisiko von entscheidender, möglicherweise existenzieller Bedeutung.
Kategorie: Vermögensschaden-Haftpflicht
Schlagwörter Schaden höher als Versicherungssumme
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