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Berufshaftpflichtversicherung – worauf bei Abschluss achten?

 10. Februar 2023   |    Constantin Behrschmidt

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Auf was ist beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu achten?

Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Haftpflichtschutz bei Vermögensschäden, die durch berufliche Fehler und Versäumnisse bei Dritten verursacht werden. Sie ist eine wichtige Versicherung für freie Berufe, insbesondere für solche, die beratend tätig sind und Vermögensinteressen von Mandanten wahrnehmen, vertreten oder berühren.

Rechtliche und berufsständische Anforderungen als Mindestschutz

Bei einigen Berufen ist ein Berufshaftpflichtschutz explizit vorgeschrieben, um zur Tätigkeit zugelassen zu werden oder diese ausüben zu können. Das betrifft vor allem die sogenannten Kammerberufe (zum Beispiel: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer sowie Architekten und Ingenieure mit Kammermitgliedschaft). Aber auch selbständige Finanzdienstleister (Versicherungsvermittler, Versicherungsvermittler, Immobilienkreditvermittler), Hausverwalter oder Berufsbetreuer benötigen zur Berufsausübung einen adäquaten Berufshaftpflichtschutz.

Die Erfüllung der gesetzlichen oder berufsständischen Versicherungspflicht stellt eine Mindestanforderung an den Versicherungsschutz dar – eine conditio sine qua non. Die Mindestbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherungen sind in den einzelnen Berufen unterschiedlich geregelt. Bei Rechtsanwälten muss die Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel eine Mindestdeckungssumme von 250.000 Euro aufweisen und die Jahreshöchstleistung darf auf nicht weniger als 1 Mio. Euro begrenzt werden. In anderen Berufen gelten andere Regelungen.

Ausreichende Versicherungssumme

Wichtig ist eine Deckungssumme zu vereinbaren, die die tatsächlichen Risiken aus der jeweiligen Tätigkeit auch tatsächlich abdeckt. Die Erfüllung der gesetzlichen oder berufsständischen Mindestanforderungen an einen Berufshaftpflichtschutz ist oft nicht ausreichend. Welche Versicherungssumme angemessen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und muss individuell beurteilt werden. Zu berücksichtigen sind die Art der Tätigkeit, die Zahl und Größenordnung der übernommenen Aufträge bzw. Mandate sowie die daraus resultierenden möglichen Schadensummen.

Umfang des Versicherungsschutzes

In welchen Fällen der Versicherungsschutz greift, ist bei den einzelnen Versicherungsangeboten durchaus unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher, vor Versicherungsabschluss den Leistungsumfang zu prüfen.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte beschränkt sich der Versicherungsschutz zum Beispiel häufig nur auf Vermögensschäden aus der Rechtsberatung, nicht dagegen auf andere Beratungsfelder. Nicht immer sind anwaltliche Tätigkeiten als Mediator, Abwickler, Testamentsvollstrecker, (vorläufiger) Insolvenzverwalter mit abgedeckt oder der Versicherungsschutz gilt hier nur eingeschränkt. Unterschiede gibt es auch bei der Leistung für bestimmte weitere Schäden, zum Beispiel Reputationsschäden, Schäden durch Dokumentenverlust und -beschädigung oder Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten.

Nachhaftung

Oft werden Vermögensschäden erst nach längerer Zeit deutlich. Entsprechend lange dauert es, bis Haftungsansprüche geltend gemacht werden – manchmal erst nach Ablauf eines Berufshaftpflichtschutzes. Für solche Fälle gibt es in der Berufshaftpflichtversicherung die sogenannte Nachhaftung. Der Versicherungsschutz besteht dann auch nach Vertragsende für eine bestimmte Zeit weiter. Die Bedingungen und Voraussetzungen für die Nachhaftung sind in den einzelnen Versicherungsprodukten durchaus unterschiedlich. Auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Nachhaftungsregelung, ob diese für den benötigten Versicherungsschutz angemessen ist.

Rückwärtsversicherung

Die Rückwärtsversicherung greift bei Haftungsfällen, die vor Vertragsabschluss verursacht wurden, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Die Vereinbarung einer solchen Klausel kann sinnvoll sein. Ähnlich wie bei der Nachhaftung unterscheiden sich die Bedingungen und Voraussetzungen für die Rückwärtsversicherung je nach Versicherungsprodukt und Anbieter.

Ergänzung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt nur reine Vermögensschäden durch die Berufsausübung ab. Nicht abgedeckt sind Haftpflichtschäden, die im Rahmen des Büro- oder Kanzleibetriebs verursacht werden – zum Beispiel durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit. Typisches Beispiel: Mandant stürzt beim Kanzleibesuch und verletzt sich wegen eines nicht rutschfesten Teppichs. In solchen Fällen greift eine Betriebshaftpflicht- oder Bürohaftpflichtversicherung. Sie kann in der Regel als Erweiterung der Berufshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Immer wichtiger bei vielen freien Berufen wird auch eine Cyberversicherung – eine Kombiprodukt aus Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung. Sie ist ebenfalls zusätzlich zum Berufshaftpflichtschutz vereinbar.

Die beste Berufshaftpflichtversicherung finden

Mit Behrschmidt & Kollegen als Fachversicherungsmakler finden Sie einfach und bequem den besten Berufshaftpflichtschutz für Ihre berufliche Tätigkeit, bei dem Preis und Leistung stimmen. Als unabhängiger Fachversicherungsmakler sind wir nicht an bestimmte Produktanbieter gebunden und können Ihnen so eine optimale Lösung für Ihren konkreten Bedarf vorschlagen. Wir berücksichtigen dabei existierende rechtliche Anforderungen an den Versicherungsschutz genauso wie den Versicherungsbedarf entsprechend Ihrer Berufsausübung.



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