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Berufs-, Vermögensschaden- oder Betriebshaftpflichtversicherung?

 3. Januar 2023   |    Constantin Behrschmidt

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Was brauche ich – Berufshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht oder doch eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Begriffe Berufshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung werden oft miteinander verwechselt oder nicht trennscharf gebraucht. Was ist was und welche Versicherung brauche ich – insbesondere als Freiberufler? Damit befasst sich unser Beitrag.

Zur Begrifflichkeit – Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei den einzelnen Versicherungen

Haftpflichtversicherungen decken allgemein finanzielle Risiken aus Schadensersatzforderungen aufgrund einer möglichen Haftung ab. Ein auf einer Haftpflicht beruhender Schadensersatzspruch kann durch Verletzung von Vertragspflichten (§ 280 BGB), Verletzung von generellen Sorgfaltspflichten (§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht bei widerrechtlicher Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die Freiheit, Eigentum oder sonstiges Rechten eines Dritten) oder im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung entstehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist allgemein eine Haftpflichtversicherung, die Haftungsrisiken aus einer beruflichen Tätigkeit abdeckt. Die Begriffsverwirrung bei den drei genannten Versicherungsarten kommt vor allem daher, dass der Begriff „Berufshaftpflichtversicherung“ nicht einheitlich verwendet wird. Zum einen wird er als Oberbegriff für Versicherungen gegen berufliche Risiken allgemein eingesetzt, dann fällt zum Beispiel auch die Betriebshaftpflichtversicherung darunter. Zum anderen bezieht er sich häufig speziell auf die Vermögensschadenhaftlichtversicherung bei freien Berufen. In diesem Fall bilden die Begriffe „Berufshaftpflichtversicherung“ und „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ Synonyme und die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine eigenständige Versicherung.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt sogenannte „echte Vermögenschäden“ ab – das sind finanzielle Schäden, die ein Dritter unmittelbar aus einer Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der beruflichen Wahrnehmung von Vermögensinteressen erleidet. Ein entsprechendes Schadenrisiko besteht in besonderer Weise bei Berufen, die Dienstleistungen erbringen und zum Beispiel beratend, begutachtend, prüfend oder verwaltend für Dritte tätig sind. Bei sonstigen Haftpflichtversicherungen sind in der Regel nur „unechte Vermögensschäden“ abgedeckt – Vermögensschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden im Kontext des Versicherungsschutzes ableiten.

Eine typische Versicherung, für die letzteres gilt, ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt für Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden auf, die nicht aus der Berufsausübung an sich, sondern aus dem Geschäftsbetrieb resultieren und für die eine Haftpflicht besteht. Da der Geschäftsbetrieb bei freien Berufen meist im Bürobetrieb besteht, wird die Betriebshaftpflichtversicherung hier häufig auch als Bürohaftpflichtversicherung bezeichnet. Häufige Schadenereignisse für die Betriebs- bzw. Bürohaftpflicht sind zum Beispiel erlittene Verletzungen von Mandanten im Büro aufgrund von Nachlässigkeiten des Büroinhabers (Personenschaden) oder Beschädigungen von gemieteten Büroräumen (Sachschaden).

Oft zwingend und unverzichtbar – Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtschutz

Berufshaftpflichtschutz als Vermögensschadenhaftpflichtschutz ist bei bestimmten freien Berufen obligatorisch. Ohne eine gesetzlichen und/oder berufsständischen Vorschriften genügende Versicherung ist die selbständige Berufsausübung gar nicht möglich. Dies gilt u.a. für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Bei gemeinschaftlicher Berufsausübung im Rahmen von Berufsausübungsgesellschaften ist sogar nochmal ein extra Berufshaftpflichtschutz für die Gesellschaft erforderlich.

Ob bei Einzeltätigkeit oder gemeinschaftlicher Berufsausübung – es gelten bestimmte Anforderungen an den Mindestversicherungsschutz, was Versicherungssummen und Jahreshöchstleistung und Nachhaftung betrifft. Unabhängig davon sollte der Berufshaftpflichtschutz aber stets dem tatsächlichen finanziellen Risiko angepasst sein. Die rechtlichen Anforderungen stellen in der Regel nur eine nicht zu unterschreitende Untergrenze dar.

Selbst bei regulären Mandaten sind durchaus Schadensummen möglich, die über die vorgegebenen Mindestversicherungssummen deutlich hinausgehen, bei „aus dem Rahmen fallenden“ größeren Einzelmandaten gilt das umso mehr. Ohne ausreichenden Berufshaftpflichtschutz müssen Schadensersatzansprüche aus dem eigenen Vermögen abgedeckt werden, was schnell existenzgefährdend sein kann. Deshalb ist ein ausreichender Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenschutz unverzichtbar. Für seine Gestaltung sind Struktur und Umfang der jeweiligen freiberuflichen Tätigkeit maßgebend.

Betriebshaftpflichtschutz – Absicherung gegen betriebliche Haftpflichtrisiken

Das Betriebshaftpflichtrisiko stellt bei freien Berufen in der Regel das geringere Risiko im Vergleich zum Vermögensschadenhaftpflichtrisiko dar. Der Bürobetrieb gilt gemeinhin als relativ gefahrenarm. Trotzdem können im ungünstigsten Fall ebenfalls erhebliche Schadenssummen entstehen – vor allem im Zusammenhang mit Personenschäden. Die Betriebshaftpflicht- bzw. Bürohaftpflichtversicherung besitzt hier einen ähnlichen Stellenwert wie die Privathaftpflichtversicherung im privaten Bereich. Sie gehört – obwohl nicht gesetzlich verpflichtend – zur Grundausstattung jedes Kanzlei- und Bürobetriebs. Auch bei größeren Versicherungssummen bleiben die Beiträge dafür überschaubar. Ein weiteres Argument, nicht auf diesen Versicherungsschutz zu verzichten.

Der beste Versicherungsschutz für freie Berufe

Ob Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtschutz – die Experten von Behrschmidt & Kollegen beraten Sie gerne zum besten Versicherungsschutz für Ihre Berufsausübung und Ihren Kanzleibetrieb. Als unabhängiger Spezialmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe identifizieren wir für Sie die besten Versicherungen am Markt.



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