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Besser zwei BU-Versicherungen?

 29. Dezember 2021   |    Constantin Behrschmidt

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Berufsunfähigkeitsversicherung – besser zwei Verträge statt eine Police?

„Doppelt genäht hält besser“, lautet eine geflügelte Redensart. Man könnte sie auch auf die gelegentlich zu hörende Empfehlung anwenden, besser zwei BU-Versicherungen statt einer abzuschließen. Was hat es damit auf sich und wann ist ein solches Vorgehen sinnvoll? Mit diesen beiden Fragen wollen wir uns in diesem Beitrag näher befassen.

Gemeint ist der Abschluss von zwei Verträgen bei unterschiedlichen Versicherern. Grundsätzlich ist es kein Problem, das Berufsunfähigkeitsrisiko doppelt oder sogar mehrfach abzusichern. Natürlich vervielfachen sich dann auch die Beiträge entsprechend. Wo insgesamt mehr zu zahlen ist – bei einem, zwei oder mehr Verträgen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

2.500 Euro – die kritische Grenze bei BU-Versicherungen

Die Doppelt-Versicherung wird vor allem bei einem BU-Rentenbedarf von mehr als 2.500 Euro monatlich diskutiert. Eine solche Rentenhöhe wird bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 50.000 Euro als angemessen angesehen, um bei Berufsunfähigkeit die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen. Gutverdiener wie Akademiker in Anstellungsverhältnissen, Selbständige oder Freiberufler haben in der Regel kein Problem, diese Einkommensgrößenordnung zu erreichen oder deutlich zu überschreiten – zumindest nach einigen Jahren Berufserfahrung und den erfolgreich absolvierten ersten Karriereschritten.

Die 2.500 Euro-Grenze ist auch in versicherungstechnischer Hinsicht von Bedeutung. Versicherbarkeit und Konditionen lassen sich nicht einfach mit einer Risikovoranfrage klären. Bei höheren BU-Renten als 2.500 Euro begnügen sich die Versicherer üblicherweise nicht mehr mit standardmäßigen Gesundheitsfragen, sondern fordern eine eingehende ärztliche Untersuchungen zur Beurteilung des Gesundheitszustands. Selbst festgestellte kleine gesundheitliche „Defizite“ wie erhöhter Blutdruck können empfindliche Auswirkungen auf Beiträge in Form von Risikozuschlägen haben. Bei gravierenderen Handicaps ist gar mit Ablehnung des Antrags zu rechnen.

Die Vorteile einer „doppelten“ BU-Absicherung 

Mit zwei BU-Verträgen lässt sich mühelos eine Absicherung von mehr als 2.500 Euro darstellen – unter gleichzeitiger Einhaltung der 2.500 Euro-Grenze für eingehendere Gesundheitsprüfung in den einzelnen Verträgen. Es bleibt dann bei den standardmäßigen Gesundheitsfragen – die selbstverständlich ebenfalls korrekt beantwortet werden müssen. Man erspart sich aber umfangreiche ärztliche Untersuchungen – mit womöglich unvorteilhaften Ergebnissen.

Mit zwei Verträgen werden auch die Spielräume für eine Nachversicherung größer. Bei späteren grundlegenden Veränderungen wie Hochzeit, Familiengründung oder starken Gehaltssprüngen reicht die Nachversicherungsoption eines Vertrages oft nicht für eine angemessene Aufstockung des BU-Schutzes – erst recht nicht die „normale“ dynamische Anpassung, die nur die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung auffängt. Mit zwei Verträgen ist eine dem zusätzlichen Absicherungsbedarf entsprechende Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung eher zu realisieren. 

Welche Nachteile sind denkbar und wie sind sie zu bewerten?

Viele Versicherungsinteressenten sehen den doppelten Vertragsabschluss wegen möglicher Nachteile skeptisch.

„Zwei Verträge sind teurer als einer“, ist eine gängige Befürchtung. Dieser Einwand ist nicht ganz unberechtigt. Tatsächlich gibt es bei BU-Versicherungen „Stückkosten“, die doppelt zu Buche schlagen. Diese Kosten sind aber überschaubar und bewegen sich in Größenordnungen von ein bis drei Dutzend Euro pro Jahr. Angesichts der zu leistenden Gesamtprämien fallen sie nicht sehr ins Gewicht. Außerdem sind sie gegen die Vorteile des doppelten Schutzes abzuwägen.

Zwei Verträge machen mehr Arbeit. Auch dieser Einwand hat eine gewisse Berechtigung. Allerdings hält sich der laufende Verwaltungsaufwand doch stark in Grenzen, wenn die Verträge erst einmal abgeschlossen sind und solange der Leistungsfall nicht gegeben ist. Tritt Berufsunfähigkeit ein, sind die Anforderungen für ärztliche Begutachtung in der Regel gleichartig und müssen daher üblicherweise nur einmal erfüllt werden. Doppelt ist lediglich die Beantragung der jeweiligen BU-Rente. Auch hier ist das Procedere bei allen Versicherern ähnlich, was die (Doppelt-)Arbeit sehr erleichtert.

Einige Tipps zum Abschluss zweier BU-Versicherungen

Doppelter BU-Schutz macht nicht für jeden Sinn. Er bietet nur dann Vorteile, wenn das abzusichernde Einkommen deutlich, sicher und dauerhaft über 50.000 Euro liegt. 60.000 Euro Jahresbruttoeinkommen mögen ein Orientierungswert sein.

Wie auch sonst bei Berufsunfähigkeitsschutz empfiehlt sich ein Abschluss so früh wie möglich. Denn in jüngeren Jahren steigt man stets zu günstigeren Bedingungen ein und Gesundheitsbeeinträchtigungen sind weniger wahrscheinlich.

Wie ein „doppelter“ BU-Schutz am besten aussehen sollte, hängt immer von den Umständen im konkreten Fall ab. Dafür ist eine maßgeschneiderte und individuelle Lösung zu entwickeln. Genau dafür empfiehlt sich die Beratung durch Versicherungsspezialisten wie Behrschmidt & Kollegen. Wir entwickeln einen optimierten Vorschlag mit leistungsstarken Tarifen am Markt.

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