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Welche Versicherungen sind für den Steuerberater sinnvoll?

 7. Oktober 2022   |    Constantin Behrschmidt

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Versicherungslösungen für Steuerberater

Die Steuerberater-Tätigkeit ist mit vielfältigen Gefahren im versicherungstechnischen Sinn verbunden. Einige Risiken resultieren aus der Steuerberatung selbst, andere aus dem Betrieb der Steuerberatungskanzlei. Gute Versicherung für Steuerberater ist bei beiden „Gefahrenquellen“ angezeigt und wie im Fall der Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Nachfolgend ein Überblick über die Versicherungen, auf die man als Steuerberater nicht verzichten sollte bzw. darf.

Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtschutz ist für selbständig tätige Steuerberater obligatorisch. Bei Einzeltätigkeit beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 Euro und die Begrenzung der Jahreshöchstleistung darf eine Mio. Euro nicht unterschreiten. Bei Haftungsbeschränkung im Rahmen der AAB/AGB ist eine Mindestversicherungssumme von einer Mio. Euro gefordert.

Mit der BRAO-Reform sind seit dem 1. August 2022 neue Anforderungen für die Steuerberater-Tätigkeit im Rahmen von Berufsausübungsgesellschaften zu beachten. Steuerberater-Sozietäten (als GbR, PartG oder OHG) müssen danach erstmals einen eigenen Berufshaftpflichtschutz unterhalten (Mindestversicherungssumme 500.000 Euro). Bei Gesellschaftsformen mit Haftungsbeschränkung bleibt es bei der bisherigen Mindestversicherungssumme von einer Mio. Euro. Besondere Anforderungen sind ggf. bei interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften zu beachten.

Grundsätzlich gilt bei dieser Versicherung: der Berufshaftpflichtschutz sollte nicht alleine auf die gesetzlichen Mindestanforderungen abgestellt sein, sondern das tatsächliche Haftpflichtrisiko abdecken. Vermögensschäden aus Berufsfehlern als Steuerberater können erhebliche sein und ohne ausreichende Absicherung gravierende finanzielle Folgen bis hin zur Existenzgefährdung haben.

Betriebshaftpflichtversicherung für Steuerberater

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiken aus dem laufenden Betrieb einer Steuerberaterkanzlei ab. Die Versicherung leistet bei Personen-, Sach- und sogenannten unechten Vermögensschäden, die durch „Fahrlässigkeiten“ im täglichen Kanzleibetrieb verursacht werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich üblicherweise auch auf Schäden, die Mitarbeiter zu verantworten haben.

Im Vergleich zum Berufshaftpflichtrisiko wird das Betriebshaftpflichtrisiko meist als das geringere Risiko angesehen. Der Kanzleibetrieb gilt als vergleichsweise risikoarm. Trotzdem sollte das Risiko nicht unterschätzt werden. Ein fast banales Beispiel für einen Schaden: wegen versäumter Schneeräumung vor der Kanzlei stürzt ein Besucher und erleidet einen ernsten Personenschaden: ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung. Häufig wird die Betriebshaftpflichtversicherung mit der Berufshaftpflichtversicherung in einer Police zusammengefasst. Trotzdem handelt es sich um unterschiedliche Risiken.

Inhaltsversicherung und Elektronikversicherung

Die Inhaltsversicherung ist das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung im Privatbereich. Sie deckt Schäden an der Kanzlei-Ausstattung durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub sind miterfasst oder können zusätzlich versichert werden. Auch ein erweiterter Elementarschadenschutz ist möglich – dann sind Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck usw. ebenfalls mitversichert.

Da das Mobiliar, technische Geräte und IKT-Systeme in einer Kanzlei schnelle Werte von zehntausenden Euro erreichen, ist eine entsprechende Versicherung für Steuerberater dringend anzuraten. Ggf. ist auch eine Elektronikversicherung sinnvoll. Computer, Laptops, Telefonanlagen usw. gehören heute zur Standard-Ausstattung jeder Steuerkanzlei. Über den Schutz der Inhaltsversicherung hinaus leistet die Elektronikversicherung auch bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage usw. – Die Elektronikversicherung wird oft als Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung angeboten, sie ist aber auch extra erhältlich.

Cyberschutz

Vor Cyber-Attacken ist heute niemand sicher – ob beruflich oder privat. Ein irrtümlich geöffneter Mail-Anhang mit Schadsoftware genügt, um eine Kanzlei längere Zeit lahmzulegen. Die Cyberversicherung deckt zumindest die finanziellen Folgen einer Cyber-Attacke ab. Die Versicherung ist eine Kombination aus Eigenschadenversicherung, Haftpflichtversicherung und Betriebsausfallversicherung.

Sie kommt sowohl für Schäden an der eigenen Software und Datenbeständen auf als auch für Schäden, die man im Rahmen der elektronischen Kommunikation ungewollt bei Mandanten oder sonstigen Dritten verursacht. Außerdem übernimmt die Versicherung Mehrkosten bzw. Einnahmeverluste während einer Cyber-bedingten Unterbrechung des Kanzleibetriebs und trägt trotzdem weiter anfallende Betriebskosten.

Rechtsschutzversicherung (SSR)

Eine gute Rechtsschutz-Versicherung ist ein Muss. Denn auch bei großer Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ist kein Steuerberater davor gefeit, in Rechtsstreitigkeiten mit Mandanten oder im Zusammenhang mit Mandaten verwickelt zu werden. Die allgemeine Lösung dafür ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Es gibt am Markt aber auch Varianten, die auf die speziellen Bedürfnisse von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zugeschnitten sind. Rechtsschutzversicherungen sind oft „Baustein“-Versicherungen – das heißt: der Versicherungsschutz kann nach Wunsch und Bedarf „zusammengebaut“ werden.

Ein für Steuerberater wichtiger Baustein in einer solchen Versicherung ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz – Beschuldigungen wegen vorsätzlichen Verstößen gegen das Steuerrecht oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung stehen schnell im Raum. Und: auch ungewollt begangene Fehler schützen nicht vor strafrechtlichen Ermittlungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater

Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durchaus ein Thema. Immer häufiger sind es psychische Erkrankungen aufgrund von Überlastung, Burnout oder einer persönlichen Disposition, die zur Berufsunfähigkeit. Aber auch schwere körperliche Leiden wie eine Krebserkrankung können die Berufsausübung unmöglich machen.

Ein guter BU-Schutz ist daher eine wichtige Versicherung für Steuerberater. Der berufsständische Berufsunfähigkeitsschutz leistet zwar mehr als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, greift aber nur bei „totaler“ Berufsunfähigkeit. Die Aufgabe der Steuerberater-Tätigkeit ist Bedingung. Die private BU-Versicherung leistet schon früher – nämlich ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Wichtig ist bei Angeboten auf die Umorganisationsklausel, Laufzeiten sowie Beitrags- und Rentendynamiken zu achten.

Versicherung für Steuerberater – bester Schutz mit Behrschmidt & Kollegen

Als Fachversicherungsmakler für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe steht Behrschmidt & Kollegen für maßgeschneiderten Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der Steuerberater-Tätigkeit. Wir konzipieren ein auf die jeweilige Tätigkeit abgestelltes Paket, das alle relevanten Risikoaspekte abdeckt und suchen dafür nach den besten Lösungen am Markt. Als unabhängiger Makler sind wir nicht an bestimmte Anbieter gebunden. Auch sonst unterstützen wir Steuerberater gerne in Versicherungsfragen mit Rat und Tat.

Kategorie: Steuerberater



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