Kundenportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns.

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Deckt Ihre Gebäudeversicherung Schäden durch Hochwasser und Starkregen?

 4. Juni 2013   |    Constantin Behrschmidt

Jetzt beraten lassen

Aktuell sind weite Teile Deutschlands von schweren Hochwassern historischen Ausmaßes betroffen.

In den Medien war vielfach zu hören, dass etwa 70 % der geschädigten Haushalte keine Leistung aus der Gebäudeversicherung erwarten können.

Wir empfehlen jedem Hausbesitzer dringend einen prüfenden Blick in seine Gebäudeversicherungspolice zu werfen. Nur eine Elementarschadendeckung bietet Versicherungsschutz bei Schäden durch Überschwemmung.

Gerne unterstützen wir Sie und prüfen Ihre Gebäudeversicherung kostenfrei und unverbindlich unter Berücksichtigung der Aspekte:

  • Umfang des Versicherungsschutzes, z.B. Vorhandensein einer Elementarschadendeckung
  • Preis im Vergleich zum Wettbewerb


Das könnte Sie auch interessieren:

HinSchG Header Blog
22. August 2023

Hinweisgeberschutzgesetz – neue Anwaltstätigkeit!

Hinweisgeberschutzgesetz – neue Betätigungsfelder für Anwaltskanzleien Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Damit wurden Vorgaben […]

FISG Haftung 3
11. Juli 2023

FISG-Haftung bei Verweisungstätigkeiten

Haftungsrisiken ausreichend versichert? FISG-Haftung bei Verweisungstätigkeiten berücksichtigen! Der Wirecard-Skandal gab im Jahr 2021 den Anstoß für das sogenannte Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – […]

Elektronisches Steuerberaterpostfach
11. Juli 2023

Elektronisches Steuerberaterpostfach – Haftungsrisiken

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach – mögliche Haftungsrisiken beachten Zum 1. Januar 2023 ist das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) der Bundessteuerberaterkammer gestartet. […]