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Immobilienmakler und Wohnverwalter müssen Vermögensschadenhaftpflichtschutz nachweisen

 12. September 2018   |    Constantin Behrschmidt

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Als im Juni vergangenen Jahres das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ verabschiedet wurde, sorgte das kaum für Aufmerksamkeit, auch wenn sonst Nachrichten im Zusammenhang mit dem angespannten Immobilienmarkt viel Beachtung finden.

Das Gesetz bringt für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien erstmals eine gesetzliche Zulassungspflicht. Bei Immobilienmaklern ist die Gewerbeerlaubnis bereits Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit. Außerdem werden Makler wie Verwalter verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden und dies auch nachzuweisen. Neu ist ebenfalls die Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist künftig Zulassungsvoraussetzung. Insgesamt stellt das Gesetz damit höhere Anforderungen an die Makler- und Verwalter-Qualität sowie deren finanzielle Stabilität.

Übergangsregelung für bestehende Makler und Verwalter

Immobilienmakler und Verwalter, die erstmals eine Zulassung beantragen, müssen in diesem Sinne seit dem 1. August dieses Jahres einen ausreichenden Vermögenshaftpflichtschutz nachweisen. Für bestehende Immobilienmakler und Hausverwalter hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vorgesehen. Gemäß dieser sogenannten „Alte-Hasen-Regelung“ ist Vermögensschadenhaftpflichtschutz nach den gesetzlichen Bestimmungen erst ab dem 1. März 2019 verpflichtend. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Hausverwalter auch eine Gewerbeerlaubnis nachweisen.

Ob neu am Markt oder schon länger im Geschäft – es besteht für Immobilienmakler und Hausverwalter von Wohnimmobilien also Anlass, sich um eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu kümmern. Versicherungsschutz im Hinblick auf Vermögensschäden durch die Makler- bzw. Verwalter-Tätigkeit ist ohnehin zu empfehlen. Denn die Haftung für Vermögensschäden kann ohne entsprechende Versicherung hohe Kosten verursachen, ggf. sogar die eigene wirtschaftliche Existenz in Frage stellen. Wer meint, das Risiko sei überschaubar, irrt. Es gibt viele Fallkonstellationen, in denen Makler oder Verwalter haftbar gemacht werden können.

Wann ist die Vermögensschadenhaftpflicht relevant?

Immobilienvermittler unterliegen bei ihrer Tätigkeit grundsätzlich einer Beratungs-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden. Bei Maklern entsteht eine Schadensersatzpflicht oft aus falschen oder unterlassenen Angaben zum Kaufobjekt – zum Beispiel über bestehende Bauauflagen und -beschränkungen, das Baujahr oder den Zustand der Immobilie. Trifft ein Kaufinteressent aufgrund solcher Angaben eine sonst nicht erfolgte Kaufentscheidung oder zahlt einen überhöhten Kaufpreis, entsteht ihm ein Vermögensschaden und er kann gegenüber dem Makler Schadensersatz geltend machen.

Auch Hausverwalter sind nicht vor Schadensersatzforderungen aus Vermögensschäden gefeit. Hier ein paar praktische Beispiele:

  • eine Hausverwaltung übersieht die Möglichkeit, eine Mietanpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete vorzunehmen. Als das Versäumnis auffällt, ist es für die Mieterhöhung im betreffenden Jahr schon zu spät, sie kann erst im Folgejahr wirksam werden. Dadurch entsteht dem Eigentümer ein Verlust an Mieterträgen;
  • in einem verwalteten Objekt ist ein Aufzug in Betrieb. Die Hausverwaltung kümmert sich nicht um ausreichende Wartung. Dadurch wird der Aufzug vorzeitig funktionsunfähig und muss erneuert werden. Für diesen Schaden am Objekt des Eigentümers haftet der Verwalter. Das gilt im Übrigen auch für Heizungen und andere technische Einrichtungen einer Immobilie;
  • ein Verwalter schließt irrtümlich zwei Mietverträge für eine Wohnung ab. Der „zu kurz“ gekommene Mieter macht Schadensersatzansprüche für die ihm entstehenden Kosten (Hotelkosten, Ersatzsuche) gegenüber dem Eigentümer geltend, der wiederum die Hausverwaltung in Haftung nimmt.

Die Liste der Beispiele ließe sich mühelos fortsetzen. Ein einzelner Fehler mag für eine Hausverwaltung noch zu einem überschaubaren Haftpflichtschaden führen. Gerade wenn größere Wohnkomplexe mit zahlreichen Wohneinheiten verwaltet werden, kann aber selbst ein „Lapsus“ einen großen Schaden bewirken, wenn er alle Mieter betrifft.

Den besten Vermögensschadenhaftpflichtschutz finden

Angesichts der jetzt bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stehen Immobilienmakler und Verwalter vor der Aufgabe, eine Versicherung zu finden, die maßgeschneidert, „gut und günstig“ ist. Hier sind Sie bei Behrschmidt & Kollegen bestens aufgehoben. Als unabhängiger Versicherungsmakler identifizieren wir für Sie die besten Angebote am Markt. Gerne beraten wir Sie auch näher, wie Ihr Vermögenshaftpflichtschutz ausgestaltet werden sollte.



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