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Angebote zum Versicherungsschutz für die neue PartG mbB sind nunmehr möglich

 30. Juli 2013   |    Constantin Behrschmidt

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Ganz aktuell treten Versicherer an uns heran und teilen mit, dass Versicherungsschutz im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) nunmehr möglich ist.

Für die Versicherungswirtschaft problematisch ist der Umstand, dass die wissentliche Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die neue Partnerschaftsgesellschaft mbB nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Selbiges gilt übrigens auch für das Modell der Rechtsanwalts-GmbH.

Derzeit orientieren sich die Versicherer in der Beitragskalkulation am Tarif der RA-GmbH. Aufgrund des höheren Risikos (wissentliche Pflichtverletzung muss mitversichert sein), wird ein Zuschlag von 10 – 25 % erhoben.

Aus unseren Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft entnehmen wir, dass auf Seiten der Versicherungsunternehmen noch einige Unsicherheiten vorhanden sind. Dies betrifft beispielsweise auch die Frage, welche Versicherungssumme bei interdisziplinären Partnerschaften mbB anzuwenden ist. Hat doch hier der Gesetzgeber verschiedene Mindestversicherungssummen vorgesehen.

Auch die Frage der wissentlichen Pflichtverletzung wurde gesetzlich nicht einheitlich gelöst. Verletzt ein Rechtsanwalt, der Partner der PartG mbB ist, wissentlich seine Pflicht, so kann sich der Versicherer der PartG mbB nicht auf einen Leistungsausschluss berufen. Handelte es sich um einen Steuerberater, so hätte der Versicherer theoretisch die Möglichkeit, die Leistung wegen wissentlicher Pflichtverletzung zu verweigern, da bei Steuerberatern kein entsprechender Passus in das Berufsgesetz aufgenommen wurde.

Auch die Frage des Innenregresses bei wissentlicher Pflichtverletzung wird derzeit (noch) unterschiedlich von den Versicherungsgesellschaften bewertet. Dieser Punkt kann für den betroffenen Rechtsanwalt einen ganz erheblichen und existenziellen Unterschied ausmachen. Man sollte die verwendeten AVB in diesem Punkt ganz genau prüfen.

Beschäftigen Sie sich mit der Frage der Gründung einer PartG mbB? Gerne stehen wir Ihnen kompetent in Fragen des komplexen Versicherungsschutzes zur Verfügung.

Kategorie: PartG mbB | VSH

Schlagwörter PartG mbB



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