Kundenportal myBehrschmidt Erstgespräch Testen Sie uns Anruf Fragen Sie uns

So erreichen Sie uns.

Eine gute Beratung und Ihre Zufriedenheit liegen uns am Herzen. Wir von Behrschmidt & Kollegen sind für Sie von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar.

0911/495 20 10

Angebote zum Versicherungsschutz für die neue PartG mbB sind nunmehr möglich

 30. Juli 2013   |    Constantin Behrschmidt

Jetzt beraten lassen

Ganz aktuell treten Versicherer an uns heran und teilen mit, dass Versicherungsschutz im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) nunmehr möglich ist.

Für die Versicherungswirtschaft problematisch ist der Umstand, dass die wissentliche Pflichtverletzung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die neue Partnerschaftsgesellschaft mbB nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Selbiges gilt übrigens auch für das Modell der Rechtsanwalts-GmbH.

Derzeit orientieren sich die Versicherer in der Beitragskalkulation am Tarif der RA-GmbH. Aufgrund des höheren Risikos (wissentliche Pflichtverletzung muss mitversichert sein), wird ein Zuschlag von 10 – 25 % erhoben.

Aus unseren Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft entnehmen wir, dass auf Seiten der Versicherungsunternehmen noch einige Unsicherheiten vorhanden sind. Dies betrifft beispielsweise auch die Frage, welche Versicherungssumme bei interdisziplinären Partnerschaften mbB anzuwenden ist. Hat doch hier der Gesetzgeber verschiedene Mindestversicherungssummen vorgesehen.

Auch die Frage der wissentlichen Pflichtverletzung wurde gesetzlich nicht einheitlich gelöst. Verletzt ein Rechtsanwalt, der Partner der PartG mbB ist, wissentlich seine Pflicht, so kann sich der Versicherer der PartG mbB nicht auf einen Leistungsausschluss berufen. Handelte es sich um einen Steuerberater, so hätte der Versicherer theoretisch die Möglichkeit, die Leistung wegen wissentlicher Pflichtverletzung zu verweigern, da bei Steuerberatern kein entsprechender Passus in das Berufsgesetz aufgenommen wurde.

Auch die Frage des Innenregresses bei wissentlicher Pflichtverletzung wird derzeit (noch) unterschiedlich von den Versicherungsgesellschaften bewertet. Dieser Punkt kann für den betroffenen Rechtsanwalt einen ganz erheblichen und existenziellen Unterschied ausmachen. Man sollte die verwendeten AVB in diesem Punkt ganz genau prüfen.

Beschäftigen Sie sich mit der Frage der Gründung einer PartG mbB? Gerne stehen wir Ihnen kompetent in Fragen des komplexen Versicherungsschutzes zur Verfügung.

Kategorie: PartG mbB | VSH

Schlagwörter PartG mbB

Schreiben Sie den ersten Kommentar zu
"Angebote zum Versicherungsschutz für die neue PartG mbB sind nunmehr möglich"






Das könnte Sie auch interessieren:

Berufshaftpflichtversicherung worauf bei Abschluss achten 2023
10. Februar 2023

Berufshaftpflichtversicherung – worauf bei Abschluss achten?

Auf was ist beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu achten? Die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Haftpflichtschutz bei Vermögensschäden, die […]

Berufshaftpflichtversicherung warum ueberhaupt 1
6. Februar 2023

Berufshaftpflichtversicherung – warum überhaupt?

Wieso überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung? Auch bei größter Sorgfalt und hoher Professionalität – niemand ist in seinem Beruf vor Fehlern gefeit. […]

Berufshaftpflicht fuer Anwaelte was ist versichert
20. Januar 2023

Berufshaftpflicht für Anwälte – was ist versichert?

Welche Schäden sind bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte versichert? Wer als Rechtsanwalt zugelassen und tätig sein will, benötigt dafür zwingend […]