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Berufsunfähigkeitsversicherung – was ist das beste Endalter?

 6. Oktober 2022   |    Constantin Behrschmidt

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Welche Laufzeit Ihre BU-Versicherung haben sollte

Die Festlegung des Endalters ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) genauso wichtig wie die richtige Höhe der BU-Rente. Wie bei der Rentenvereinbarung besteht ein Zielkonflikt. Auf der einen Seite steht das Bedürfnis nach bestmöglicher Absicherung, auf der anderen der Wunsch nach niedrigen Beiträgen. Ein früheres Endalter spart Beiträge, bedeutet aber ggf. eine erhebliche Versicherungslücke. Längerer Versicherungsschutz kostet zwangsläufig mehr.

Das Endalter hat dreifache Bedeutung – es gibt das Alter an, bis zu dem im Versicherungsfall eine BU-Rente gezahlt wird, es markiert den zeitlichen Endpunkt der Beitragszahlungen, wenn keine Versicherungsinanspruchnahme erfolgt und bildet zugleich den Endzeitpunkt für die mögliche Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung-Schutz – am besten bis zum Rentenstart

Grundsätzlich soll die Berufsunfähigkeitsversicherung ein ausreichendes Ersatzeinkommen bieten, wenn der Beruf wegen einer schwerwiegenden Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherungsschutz sollte dabei so ausgelegt sein, dass auch bei dauerhafter Berufsunfähigkeit die finanzielle Existenz gesichert bleibt. Daraus lässt sich bereits eine Empfehlung ableiten: das Endalter sollte so festgelegt werden, dass ein möglichst nahtloser Übergang von der BU-Rente in die Altersrente gewährleistet ist.

Für alle ab 1964 Geborenen liegt das reguläre gesetzliche Renteneintrittsalter aktuell bei 67 Jahren. Früher Geborene können je nach Jahrgang ein paar Monate früher in Rente gehen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine abschlagsfreie Rente auch schon mit 63 möglich – allerdings nur für einen begrenzten Personenkreis mit extrem langen Rentenbeitragszahlungen. Wer sonst bereits mit 63 in Rente gehen möchte, muss erhebliche Abschläge hinnehmen. Die rentenrechtlichen Altersgrenzen gelten im Übrigen auch für Anwälte oder Steuerberater, deren Altersversorgung über ein berufsständisches Versorgungswerk organisiert ist. Die Versorgungswerke folgen hier den Regelungen der gesetzlichen Rente.

Für das Endalter der BU-Versicherung bedeutet das: es sollte sich am regulären Renteneintritt mit 67 Jahren orientieren. Manchmal besteht die Überlegung, die Versicherung, schon einige Jahre früher enden zu lassen – zum Beispiel mit 63 oder 65 Jahren. Sollte es dann doch noch vor dem Beginn der Altersrente zur Berufsunfähigkeit kommen, hofft man diese relativ kurze Zeitspanne aus eigener Kraft finanziell überbrücken zu können.

Erheblicher finanzieller Überbrückungsbedarf bei früherem Endalter

Das ist sicher nicht unmöglich, allerdings sollte die finanziellen Folgen selbst einer kurzen Zeitspanne der „Deckungslosigkeit“ nicht unterschätzt werden. Wurde zum Beispiel eine BU-Rente von 2.500 Euro vereinbart, würde jedes Jahr des fehlenden Versicherungsschutzes wegen eines früheren Endalters mit 30.000 Euro „Rentenlücke“ zu Buche schlagen. Dieser Betrag müsste dann anderweitig gedeckt werden.

Fehlende BU-Rente bei unterschiedlichen Endaltern (Beispiel: BU-Rente = 2.500 Euro)

Ende BU-Versicherung 60 Jahre | Fehlende BU-Rente 210.000 Euro

Ende BU-Versicherung 63 Jahre | Fehlende BU-Rente 120.000 Euro

Ende BU-Versicherung 65 Jahre | Fehlende BU-Rente 60.000 Euro

Ende BU-Versicherung 67 Jahre | Fehlende BU-Rente 0 Euro

Finanziell am tragfähigsten ist sicher noch ein Endalter kurz vor dem Start der Altersrente – zum Beispiel mit 65 Jahren – Allerdings ist der Beitragsentlastungseffekt dann auch entsprechend überschaubar und es stellt sich die Frage, ob der Verzicht auf Versicherungsschutz wegen geringfügig niedrigerer Beiträge überhaupt Sinn macht.

Gegen ein verkürztes Endalter spricht auch noch Folgendes: die Wahrscheinlichkeit, wegen einer schweren Erkrankung berufsunfähig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter an. Mit 60 Jahren liegt es bei etwa 17 Prozent, mit 64 schon bei rund 25 Prozent. Ein früheres Endalter bedeutet daher: man verzichtet auf den Versicherungsschutz genau dann, wenn der Versicherungsfall am ehesten zu erwarten ist.

Endalter nicht isoliert betrachten

Die Frage des Endalters sollte außerdem nie isoliert betrachtet werden. Sie ist im Gesamtkontext der persönlichen finanziellen Existenzsicherung zu sehen. Dabei spielen viele verschiedene Faktoren eine Rolle: die individuelle Lebenssituation und -planung – zum Beispiel: wann möchte ich in Rente gehen? -, die Einkommens- und Vermögenslage, sonstige Formen der Vorsorge (u.a. die betriebliche Altersvorsorge, sofern vorhanden) und andere mehr. Grund genug, sich bei BU-Schutz umfassend beraten zu lassen, nicht nur zum Endalter.



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