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Bürohaftpflichtversicherung – Beispiele für Schadensfälle

 16. April 2013   |    Constantin Behrschmidt

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Die Bürohaftpflichtversicherung bietet Ihrer Kanzlei Versicherungsschutz, wenn sie Dritten gegenüber für Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden) haftet. Als Kanzleiinhaber haften Sie dabei auch für Fehler, die Ihre Mitarbeiter verschuldet haben.

Beispiele:

  • Ein Mandant stolpert über ein lose verlegtes Kabel und erleidet einen Personenschaden. 
  • Ein Kollege verliert den ihm überlassenen Kanzleischlüssel. Die Schließanlage der gemieteten Räume muss ausgetauscht werden. 
  • Ihrem Mandanten wird per Email ungewollt ein Virus weitergeleitet, der Schäden an der Datenbank des Mandanten verursacht. 
  • Der Parkettboden in Ihren gemieteten Kanzleiräumen wird versehentlich beschädigt. Der Vermieter verlangt von Ihnen Schadenersatz.
  • Es wird vergessen die Kaffeemaschine abzuschalten. Es entsteht ein Feuer in den Kanzleiräumen, das auf das gesamte Gebäude übergreift.
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten.

Die Bürohaftpflichtversicherung befriedigt begründete Ansprüche und wehrt unbegründete bzw. überhöhte Ansprüche ab, auch gerichtlich (passiver Rechtsschutz).



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