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Markel steigt aus der Berufshaftpflicht für Anwälte und Steuerberater aus

 2. Juni 2026   |    Constantin Behrschmidt

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Kurzzusammenfassung

Markel zieht sich aus der Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurück. Seit dem 1. Februar 2026 zeichnet der Spezialversicherer in diesem Segment kein Neugeschäft mehr. Für Bestandskunden ist vor allem eine Entscheidung interessant, Markel verzichtet aktiv auf die Einhaltung der Kündigungsfristen. Bestehende Verträge lassen sich dadurch jederzeit beenden, ein direkter Wechsel ist ohne Fristbindung möglich.

Der bisherige Versicherungsschutz war besonders für Berufseinsteiger, kleine Kanzleien bis drei Berufsträger sowie Titular- und Syndikus-Deckungen attraktiv. Markel bleibt seinen Bestandskunden gegenüber zwar weiter leistungspflichtig, doch bei einem schrumpfenden Bestand sind Abstriche in der Betreuung und Schadenregulierung nicht auszuschließen. Wer den Wegfall der Kündigungsfrist nutzt, kann seinen Versicherungsschutz jetzt in Ruhe prüfen, optimieren und spätere Überraschungen vermeiden.

Markel gibt das Geschäft mit Rechtsanwälten und Steuerberatern auf

Die Markel Corporation ist ein seit 1930 bestehender US-Spezialversicherer für gewerbliche und industrielle Risiken mit Schwerpunkt auf der Absicherung von Vermögensschäden. Das Deutschland-Geschäft läuft seit 2012 unter dem Dach der Tochtergesellschaft Markel Insurance SE. Unter der Produktmarke „Markel Pro Rechtsanwälte und Steuerberater“ hat der Versicherer bislang auch Vermögensschadenhaftpflichtschutz für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angeboten.

Aus diesem Geschäftsfeld zieht sich der Spezialversicherer nun zurück. Bereits am 30. Januar hatte das Unternehmen überraschend mitgeteilt, das Neugeschäft im Bereich Anwälte und Steuerberater praktisch mit sofortiger Wirkung, konkret zum 1. Februar 2026, einzustellen. Seither werden keine neuen Policen mehr gezeichnet. Markel möchte sich darüber hinaus möglichst auch von seinem Versicherungsbestand trennen.

Verzicht auf Kündigungsfristen, jetzt unkompliziert wechseln

Aus diesem Grund hat das Unternehmen erklärt, „aktiv auf die Einhaltung von Kündigungsfristen in diesem Bereich“ verzichten zu wollen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit eines unkomplizierten Versicherungswechsels ohne Nachteile. Für bestehende Verträge bedeutet das:

  • Sie können sofort beendet werden.
  • Ein direkter Versicherungswechsel ist möglich.
  • Der Versicherungsschutz lässt sich ohne zeitliche Bindung optimieren.

Für wen die Markel-Berufshaftpflicht besonders interessant war

Der Fokus des Markel-Geschäfts lag auf „kleineren“ Berufshaftpflichtversicherungen mit „geringeren“ Deckungssummen. Hier bot der Versicherer günstige Prämien. Attraktiv war das Angebot vor allem für:

  • Berufseinsteiger mit Erstzulassung,
  • sogenannte „Wohnzimmer-Kanzleien“,
  • kleinere Kanzleien mit bis zu drei Berufsträgern,
  • Titular- und Syndikus-Deckungen.

Warum sich der Wechsel jetzt empfiehlt

Markel bleibt seinen Bestandskunden gegenüber selbstverständlich weiter an das Leistungsversprechen gebunden. Trotzdem lässt sich nicht ausschließen, dass die Aufgabe des Geschäftsfelds auch die Leistungsqualität berührt, etwa bei der Schadenregulierung. Markel wird die Kapazitäten in der Bestandsbetreuung dem schrumpfenden Geschäft anpassen und künftig weniger Energie in diesen Bereich legen. Gerade wenn ohnehin Anpassungsbedarf beim Versicherungsschutz absehbar ist, bietet sich der Umstieg an.

Der Wechsel ist auch deshalb ratsam, weil noch nicht feststeht, wie Markel mit seinem Versicherungsbestand künftig weiter verfährt. Wer jetzt handelt, vermeidet möglicherweise unliebsame Überraschungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Versicherungsschutz jetzt kritisch prüfen!

Durch den Verzicht auf die Kündigungsfrist ist eine unkomplizierte Optimierung möglich. Ohne Zeitdruck lässt sich daher nach einer Alternative suchen und der Versicherungsschutz optimieren.

Als Rechtsanwalt oder Steuerberater sollten Sie Ihren Berufshaftpflichtschutz ohnehin von Zeit zu Zeit daraufhin prüfen, ob dieser noch dem Umfang Ihrer Tätigkeit angemessen ist. Bisherigen Markel-Versicherten bietet sich dazu jetzt eine gute Gelegenheit.

Behrschmidt & Kollegen begleitet Ihren Wechsel in der Berufshaftpflicht

Sie sind bei Markel versichert und möchten Ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen oder wechseln? Als Fachversicherungsmakler für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare vergleichen wir nicht nur Prämien, sondern vor allem die Bedingungswerke, passend zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem Risiko. So nutzen Sie den Wegfall der Kündigungsfrist, ohne Lücken im Versicherungsschutz zu riskieren. Sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie durch den Wechsel.

Häufige Fragen zur Markel-Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater

Markel hat sich entschieden, dieses Geschäftsfeld aufzugeben. Seit dem 1. Februar 2026 wird kein Neugeschäft mehr gezeichnet, und der Versicherer möchte sich nach Möglichkeit auch von seinem Bestand trennen. Die Gründe für den Rückzug hat das Unternehmen nicht im Detail offengelegt.

Sie können Ihren Vertrag ohne die übliche Fristbindung beenden und sofort zu einem anderen Versicherer wechseln. Damit lässt sich der Versicherungsschutz ohne Nachteile und ohne Zeitdruck optimieren, eine Gelegenheit, die es bei laufenden Verträgen sonst selten gibt.

Nein, Markel bleibt gegenüber Bestandskunden an sein Leistungsversprechen gebunden. Da der Bestand aber schrumpft und Kapazitäten angepasst werden, sind Einschränkungen bei Betreuung und Schadenregulierung nicht auszuschließen. Genau deshalb ist ein Wechsel für viele Berufsträger/Kanzleien sinnvoll.

Einen gesetzlichen Zwang gibt es nicht, der Versicherungsschutz besteht weiter. Da aber unklar ist, wie Markel künftig mit dem Bestand verfährt, ist ein frühzeitiger Wechsel ratsam, solange Sie ihn ohne Fristbindung und in Ruhe gestalten können.

Vor allem für Berufseinsteiger mit Erstzulassung, kleinere Kanzleien bis drei Berufsträger sowie Titular- und Syndikus-Deckungen.

Ein spezialisierter Fachversicherungsmakler vergleicht nicht nur Prämien, sondern vor allem die Bedingungswerke passend zu Ihrer Tätigkeit. Behrschmidt & Kollegen begleitet Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare beim Wechsel und prüft, welche Berufshaftpflicht zu Ihrem Risiko passt.

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