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D&O-Versicherung oder persönliche Geschäftsführer-Haftpflicht?

 18. November 2022   |    Constantin Behrschmidt

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Die D&O-Versicherung und persönliche Geschäftsführer-Haftpflicht

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte tragen in ihrem Unternehmen eine große Verantwortung. Mit jeder Entscheidung und jedem Handeln – oder Nicht-Handeln beeinflussen sie die Entwicklung des Betriebes. Doch mit all der Verantwortung, die ihnen zuteilwird, haben sie auch ein erhebliches Risiko für Fehlentscheidungen und Fehlentwicklungen. Und für diese müssen sie geradestehen, im Ernstfall haften sie sogar mit ihrem Privatvermögen.

Mit einer D&O-Versicherung schützen sich Führungspositionen vor Schäden. Sie richtet sich an Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Vorstände. Unternehmen schließen den Schutz für ihre Angestellten in leitenden Positionen ab, um sämtliche Tätigkeitsbereiche im Management abzudecken. Die persönliche Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung, die von dem Manager selbst abgeschlossen wird, verfolgt denselben Zweck. Jedoch dient diese ausschließlich und ungeteilt dem Schutz des eigenen Privatvermögens und der Rechtsposition.

Versicherungsschutz für Führungspositionen

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte tragen in einem Unternehmen ein erhebliches Risiko. Dazu gehört nicht nur das Wirtschaftsrisiko für den Betrieb, wodurch Fehlentscheidungen hohe Kosten verursachen können. Ein weiteres beträchtliches Risiko ist die persönliche Haftung.

Für eine Reihe von Pflichtverletzungen haften führende Angestellte persönlich. Für diese Haftung gibt es keine Obergrenze – sie haften unbegrenzt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Und zwar nach außen gegenüber Dritten, wie auch nach innen gegenüber der Gesellschaft. Zusätzlich haften Führungspositionen nicht nur für ihr eigenes Fehlverhalten. Sondern auch bei Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. So kann es passieren, dass sie für die Fehler von Mitarbeitern verantwortlich gemacht werden und aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung persönlich haftbar sind. Solche Situationen können schnell die gesamte finanzielle Existenz bedrohen.

Eine D&O-Versicherung oder die Geschäftsführer-Haftpflicht schützen Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor Schadensersatzforderungen aufgrund von Pflichtverletzungen. Sie springt ein, wenn der Versicherte zum Schadensersatz verpflichtet ist und übernimmt die Forderungen. Gleichzeitig prüft sie aber auch, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich haftbar gemacht werden kann und wehrt unberechtigte Ansprüche für ihn ab. Damit fungiert die Versicherung ebenfalls als passiver Rechtsschutz. Sie kann vom Unternehmen für alle leitenden Angestellten (D&O-Versicherung) oder von der Führungskraft selbst (persönliche Geschäftsführer-Haftpflicht) abgeschlossen werden.

Die D&O-Versicherung oder Geschäftsführer-Haftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen für leitende Positionen. Denn sie schützt das Privatvermögen im Falle einer Schadensersatzforderung.

Leistungen einer D&O-Versicherung und der Geschäftsführer-Haftpflicht

  • Innenhaftung: Schadenersatzforderungen, die das Unternehmen oder die Aktiengesellschaft gegen den Geschäftsführer stellen
  • Außenhaftung: Forderungen eines Dritten wie Geschäftspartner, Kunden, andere Unternehmen oder Lieferanten gegen den Geschäftsführer
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Forderungen, die gegen das Unternehmen, Geschäftsführer, Organe des Aufsichtsrats oder Vorstandes gemeinsam gestellt werden
  • Rückwärtsdeckung (optional): Kostenübernahme von Schäden, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden – solange Sie hiervon keine Kenntnis haben.
  • Nachmeldefristen (optional): Kostenübernahme von Schadensersatzansprüchen, die nach Ablauf des Vertrages erhoben werden und deren Ursache innerhalb der Vertragslaufzeit liegt

D&O-Versicherung oder eine persönliche Geschäftsführer-Haftpflicht?

In einer D&O-Versicherung können Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats, Geschäftsführer, leitende Angestellte mit Haftungsrisiko, aber auch Bevollmächtigte und Prokuristen sowie Partner einer Kanzlei versichert werden. Dabei werden alle entsprechenden Angestellten in der Police abgesichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die aktuellen Mitarbeiter. Sondern auch zukünftige und frühere Geschäftsführer und Vorstände können versichert sein. Außerdem kann eine Rückwärtsdeckung von Schäden eingeschlossen werden, deren Ursprung vor Versicherungsbeginn liegt. Schutz besteht also auch für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden. Sie sind somit bei früheren Verstößen auf der sicheren Seite – solange Sie von diesen nichts gewusst haben.

Die D&O-Versicherung wird vom Unternehmen für seine leitenden Angestellten abgeschlossen. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, als Geschäftsführer selbst eine persönliche Geschäftsführer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die eigenständige Absicherung kommt etwa dann infrage, wenn das Unternehmen den Abschluss einer D&O-Versicherung verweigert. Dann können sich die Angestellten selbst um ihre Absicherung kümmern. Oder wenn ein bestehender Vertrag keine ausreichende Deckung vorweist. Durch die persönliche Geschäftsführer-Haftpflicht besteht der Vorteil, dass der Versicherungsschutz dem individuellen Bedarf angepasst werden kann.

D&O-Versicherung oder persönliche Geschäftsführer-Haftpflicht: Welche Absicherung ist die richtige?

Der Bedarf einer Person ist immer individuell. So auch ihre Ansprüche an den Versicherungsschutz. Die meisten Geschäftsführer, Vorstände etc. werden über das Unternehmen mit einer D&O-Versicherung gegen Schadensersatzforderungen abgesichert. Dennoch lohnt es sich, einen Blick in die Vertragsbedingungen zu werfen. Denn ist der Versicherungsschutz unzureichend und weist erhebliche Lücken auf, kann die gesamte finanzielle Existenz bedroht sein! Mit einer persönlichen Geschäftsführer-Haftpflicht stellen Sie hingegen sicher, dass der Versicherungsschutz zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt.

Gerne beraten wir Sie und prüfen auch bereits bestehende Absicherungen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als unabhängige Versicherungsmakler.

Kategorie: D&O Versicherung



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