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Kanzleiausfallversicherung – Betriebskostenversicherung | Teil 1 – Einleitung

 8. April 2014   |    Constantin Behrschmidt

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Auf vielfachen Wunsch hin beschäftigen wir uns in den folgenden Beiträgen ausführlich mit einem Thema, das Berufsträger immer häufiger bei uns anfragen.

Es geht um Absicherungsmöglichkeiten für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall in der Kanzlei für längere Zeit ausfällt. Zwar leistet in einem solchen Fall eine Krankentagegeldversicherung, jedoch sichert diese lediglich das “Nettoeinkommen” des Berufsträgers ab. Bei Freiberuflern werden maximal 80 % des Gewinns vor Steuern als Nettoeinkommen berücksichtigt.

Fixe Betriebskosten der Kanzlei, wie z.B. Personalkosten, Mieten, Leasingraten, Büronebenkosten (Strom, Wasser etc.), Versicherungsbeiträge, Finanzierungskosten o.ä. werden über die Krankentagegeldversicherung nicht abgedeckt, stellen aber eine erhebliche Größenordnung dar.

Bei längeren Ausfallzeiten des Berufsträgers könnte somit die gesamte Kanzlei in eine finanzielle Schieflage geraten.

Die Kanzleiausfallversicherung bzw. Betriebskostenversicherung ist übrigens nicht zu verwechseln mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung, wie man sie häufig in der Geschäftsinhaltsversicherung vorfindet. Eine solche Betriebsunterbrechungsversicherung leistet nämlich nur bei einem vorangehenden Sachschaden, z.B. aufgrund eines Feuers oder eines Einbruchs. Aus der Geschäftsinhaltsversicherung besteht daher kein Versicherungsschutz für einen krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Berufsträgers.

Der überwiegende Teil der Versicherer bietet keine Angebote für Kanzleiausfall- bzw. Betriebskostenversicherungen an. Eine Hand voll Versicherer offeriert jedoch spezielle Deckungskonzepte. Hierzu gehören beispielsweise die AXA, ERGO, Basler, Inter und Mannheimer (diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit).

Wir werden für Sie die angebotenen Deckungskonzepte hinsichtlich Preis- und Leistung vergleichen und Sie über unseren Blog über die Ergebnisse auf dem Laufenden halten.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Themenbereich zur Verfügung.



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