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Steuerberater haften auch für Fehler der Anwaltskollegen

 25. Februar 2013   |    Constantin Behrschmidt

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Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, welche aus Rechtsanwälten und Steuerberatern besteht, so haften auch die Steuerberater persönlich für Pflichtverletzungen der Anwaltskollegen. Der BGH hat dies mit Urteil vom 10.05.2012 festgestellt (IX ZR 125/10, Düsseldorf).

Da der Steuerberater zur Rechtsberatung nicht befugt ist, könnte er u.U. ein Problem mit seinem Berufshaftpflichtversicherer bekommen. Dieser könnte argumentieren, dass er nicht für eine Tätigkeit haftet, die der Steuerberater gar nicht ausüben darf.

Es empfiehlt sich daher dringend, den Dialog mit dem Berufshaftpflichtversicherer zu suchen und eine vertragliche Klarstellung, ggf. über Zusatzklauseln, zu erreichen.

Kontaktieren Sie uns einfach. Wir unterstützen Sie gerne!



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