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Berufshaftpflichtversicherung – warum überhaupt?

 6. Februar 2023   |    Constantin Behrschmidt

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Wieso überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Auch bei größter Sorgfalt und hoher Professionalität – niemand ist in seinem Beruf vor Fehlern gefeit. In der Regel bleiben Fehler ohne größere Auswirkungen oder lassen sich „ausbügeln“, manchmal aber nicht. Wenn Dritten durch Berufsfehler ein finanzieller Schaden entsteht, ist der Verursacher in der (Berufs-)Haftpflicht. Dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherung.

Was ist die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Das heißt: sie deckt ausschließlich „echte“ Vermögensschäden bei Dritten ab. Der Begriff wird allerdings nicht immer einheitlich gebraucht. Manchmal subsumiert man unter der Berufshaftpflichtversicherung auch die Betriebshaftpflichtversicherung – das Pendant zur Privathaftpflichtversicherung im Privatbereich. Sie bezieht sich allerdings nicht auf Haftpflichtschäden durch Berufsfehler, sondern auf Haftpflichtschäden im Rahmen des Büro-, Kanzlei- oder Praxisbetriebs. Dabei geht es um Sach- und Personenschäden, abgeleitet ggf. auch um Vermögensschäden. In diesem Beitrag ist mit Berufshaftpflichtversicherung stets die reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemeint.

Was und wann leistet die Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung leistet Schadensersatz für Geschädigte durch Fehler bei der Berufsausübung. Solche Fehler können durch sachlich falsches oder inadäquates Handeln, aber auch durch Versäumnisse und Pflichtverletzungen begründet sein. Wie bei Haftpflichtschutz generell üblich, umfasst die Berufshaftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

Im Versicherungsfall leistet die Versicherung Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Vermögensschadens, maximal aber bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus gehende Schäden muss der Versicherungsnehmer aus seinem Privatvermögen abdecken. In allen Versicherungspolicen wird neben einer Deckungsgrenze pro Versicherungsfall auch eine Jahreshöchstleistung vereinbart. Das ist die maximale Leistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Bei Schäden durch Vorsatz leistet die Versicherung nicht.

Wer braucht die Berufshaftpflichtversicherung?

Bei vielen Berufsgruppen stellt sich die Frage: Berufshaftpflichtversicherung JA oder NEIN nicht – einfach deshalb, weil der Berufshaftpflichtschutz eine Bedingung für die Berufsausübung ist. Das gilt insbesondere für viele verkammerte Berufe (zum Beispiel Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), aber auch für bestimmte andere Berufe, Berufsgruppen und Berufstätigkeiten (zum Beispiel Finanzanlagenvermittler, Versicherungsvermittler, selbständige Betreuer, Hausverwalter). Hier geht es vor allem darum, den Versicherungsschutz den gesetzlichen Anforderungen und dem tatsächlichen Schadenrisiko entsprechend zu gestalten.

Neben den Berufen mit Versicherungspflicht findet man eine ganze Reihe weiterer Berufe, für die die Berufshaftpflichtversicherung in Betracht kommt bzw. anzuraten ist. Es geht dabei durchweg um Berufsausübung im Rahmen einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Angestellte benötigen üblicherweise keinen Berufshaftpflichtschutz, weil der Arbeitgeber in der Haftpflicht ist. Ausnahme: es wird nebenberuflich eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt.

Alle selbständigen und freiberuflichen Tätigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar fremde Vermögensinteressen berühren, unterliegen grundsätzlich einem (Vermögensschaden-)Haftpflichtrisiko. In der Regel handelt es sich um beratende, verwaltende, treuhänderische, beurkundende oder bewertende Tätigkeiten. Aber auch im Zusammenhang mit anderen Dienstleistungen, Entwicklungsarbeiten oder Services kann ein Haftpflichtrisiko entstehen. Das betrifft zum Beispiel IT-Services, Software-Entwicklung, andere technische Entwicklungen, Web-Services oder verschiedene Geschäftsmodelle im Bereich Medien, Information und Kommunikation.

Ohne Absicherung ist die selbständige bzw. freiberufliche Berufsausübung mit einem persönlichen, durch die Haftpflicht begründeten finanziellen Risiko verbunden. Dies kann im Extremfall sogar existenzgefährdend sein. Im Falle eines Falles ist stets der tatsächliche Schaden zu ersetzen – unabhängig von der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Frage lautet daher bei Tätigkeiten mit einem (Vermögensschaden-)Haftpflichtrisiko weniger, ob Versicherungsschutz erforderlich ist, sondern wie die Berufshaftpflichtversicherung im Hinblick auf das bestehende Risiko adäquat zu gestalten ist.

Mit bester Beratung zum besten Berufshaftpflichtschutz

Behrschmidt & Kollegen ist unabhängiger Fachversicherungsmakler und Experte bei Berufshaftpflichtschutz für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. Unser Ziel sind Lösungen, die maßgeschneidert zu der jeweiligen Berufsausübung passen. Darauf ist auch unsere Beratung abgestellt. Bei der Entwicklung von Lösungsvorschlägen werden neben den ggf. bestehenden Anforderungen des Berufsrechts Art der Tätigkeit, Tätigkeitsumfang und Tätigkeitsstruktur berücksichtigt, um den notwendigen Absicherungsbedarf zu ermitteln.

Auf dieser Basis können wir am Markt nach den besten Versicherungsangeboten suchen, die diese Anforderungen erfüllen und so einen hinsichtlich Preis und Leistung optimalen Versicherungsschutz ermöglichen.



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